Der OGH hat das von einem Innsbrucker Schwurgericht gefällte Urteil gegen einen Syrer wegen 20-fachen Mordes im Syrien-Krieg aufgehoben und den Fall an das Landesgericht zurückverwiesen. Das Höchstgericht bemängelte die Prozessführung, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Der Syrer war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er 20 Kriegsgefangene ermordet haben soll.
Übersetzungsfehler
"In einem Verfahren, in dem neben der widerrufenen Polizeiaussage des Angeklagten weder Beweisergebnisse zu den Mehrfach-Tötungen, noch nähere Einschränkungen des Tatzeitraums vorliegen, bedarf es für ein faires Verfahren auch die Aufnahme von Kontrollbeweisen, um die Glaubhaftigkeit des Angeklagten überprüfen zu können", zitierte die TT aus dem Urteil. Zudem habe der OGH wegweisend für alle künftigen derartigen Prozesse in Österreich vorgegeben, dass hierzulande nur zu bestrafen sei, was beispielsweise auch in Syrien strafbar war. Und dies unter Anrechnung aller "im Tatortstaat" geltenden Rechtfertigungs-, Schuld- oder Strafausschließungsgründe, hieß es in dem Bericht. Die Verteidiger des Mannes hatten wegen Nichthörung beantragter Zeugen Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Der Prozess gegen den 27-Jährigen, der als Mitglied einer Untergruppierung der "Freien Syrischen Armee" (FSA) gegen die Assad-Truppen gekämpft haben soll, war im Mai am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch mit fünf zu drei Stimmen. Der Angeklagte, der sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt hatte, wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anklage hatte sich dabei auf ein Geständnis des Mannes vor Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz gestützt. Der Beschuldigte führte im Prozess dann aber einen Übersetzungsfehler des Dolmetschers ins Treffen. Dieser betonte jedoch vor dem Geschworenengericht, dass der 27-Jährige die Aussagen tatsächlich getätigt habe.