Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt. Staatsanwältin und Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem 30-Jährigen Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und fortgesetzte Gewaltausübung vor. Ein Schöffensenat sprach ihn in allen Punkten schuldig.

Weiters muss er das von der Privatbeteiligtenvertreterin beantragte Schmerzensgeld in der Höhe von 10.000 Euro zahlen und ist für durch die Tat auftretende Folgeschäden beim Opfer haftbar. Das Gericht verfügte außerdem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Kein Grund zu zweifeln

Laut der Richterin gibt es keinen Grund, an den Aussagen der Opfers zu zweifeln, da das Mädchen ein mögliches Lügengebilde aufgrund ihrer Minderbegabung gar nicht aufrechterhalten hätte können. Durch die Behandlung solle auch der Angeklagte eine Möglichkeit bekommen, später ein normales Leben zu führen, ohne eine Gefahr für andere darzustellen. Der 30-Jährige beteuerte nach der Urteilsverkündung erneut, dass er dies dem Mädchen nie antun würde.

Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, sich an der Stieftocher beim Duschen vergangen zu haben. Der Angeklagte soll außerdem versucht haben, mit seiner Ehefrau vor dem Mädchen Sex zu haben, damit das Kind "aufgeklärt" werde. Außerdem soll er das Opfer geschlagen haben.

Der Mann hatte die Vorwürfe am ersten Prozesstag abgestritten. Er würde seine Stieftochter nicht verletzen, meinte der 30-Jährige. In der Dusche habe er das Mädchen nur "oberflächlich" gereinigt. Sie wiederum habe ihn nur am Rücken gewaschen, alles andere würde er "nie zulassen". Er sei selbst als Kind missbraucht worden.

Am Dienstag wurden noch der Schwiegervater des Angeklagten sowie eine Sachverständige befragt. Die kontradiktorische Vernehmung des Opfers erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der 30-Jährige hatte bei seiner Befragung den Schwiegervater hinter den Übergriffen auf das Mädchen vermutet. Im Zeugenstand sprach der Pensionist jedoch von einer "Verschwörung". Bei allen Besuchen des Kindes wären auch andere Personen anwesend gewesen.

Die Sachverständige Andrea Prokopp stellte bei dem Mädchen eine gravierende posttraumatische Belastungsstörung fest. Es gebe Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, aggressive Durchbrüche sowie eine emotionale Unausgeglichenheit. Das Mädchen brauche lange therapeutische Begleitung, um wieder einigermaßen stabil zu werden, erklärte die Sachverständige.