Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch wird nicht nach Spanien ausgeliefert. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag wegen mangelnder Informationen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Dem in Österreich aufhältigen Firtasch wird von Spanien Geldwäsche und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Das Amtsgericht in Barcelona hatte Ende 2016 einen Europäischen Haftbefehl gegen den Österreich-affinen Geschäftsmann erlassen und damit einen Auslieferungsantrag gestellt. Das Wiener Straflandesgericht hatte bereits Ende August den Übergabeantrag, wie es unter EU-Staaten offiziell heißt, aufgrund mangelnder Informationen seitens der spanischen Behörden abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien eingelegt.

Fehlende Informationen

Doch auch das Oberlandesgericht kam am Dienstag zu dem Schluss: Dem Haftbefehl aus Spanien würden etwa Informationen zu den Umständen der Straftat fehlen, wie "zum Beispiel eine Tatzeit, ein Tatort und die Art der Beteiligung". Firtasch würde lediglich ein "enger Kontakt" und eine "Vertrauensstellung" zu einem anderen Tatverdächtigen angelastet. Auch, so heißt es in der Aussendung des Oberlandesgerichts weiter, seien der Vorwurf der Geldwäscherei ebenfalls "nicht durch die Behauptung konkreter Tathandlungen" untermauert.

Vorgeschichte

Spanien ist aber nicht das einzige Land, das die Auslieferung des 52-jährigen Ukrainers begehrt. Bereits im Frühjahr 2014 war Firtasch im Zusammenhang mit einer bereits 2013 erhobenen US-amerikanischen Anklage verhaftetet worden - die US-Behörden werfen Firtasch Geldwäsche im Zusammenhang mit einem in Indien geplanten Titangeschäft vor. Nachdem das Landesgericht Wien 2015 erstinstanzlich eine Auslieferung Firtaschs an die USA für unzulässig erachtete, erklärte das Oberlandesgericht Wien im Februar 2017 jedoch, dass eine Auslieferung zulässig sei.

Bereits im August legten die Anwälte des ukrainischen Geschäftsmannes, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, beim Obersten Gerichtshof (OGH) dagegen ein außerordentliches Rechtsmittel ein. Konkret ist nach Angaben des OGH in dem sogenannten Erneuerungsantrag die Rede von einer unverhältnismäßig hohen Strafe, die dem Ukrainer in den USA drohen würde, sowie von der politischen Motiviertheit seiner dortigen Strafverfolgung.

Eine Entscheidung darüber steht noch aus, wie OGH-Pressesprecherin Alexandra Michel-Kwapinski der APA am Dienstag bestätigte. Wann es dazu kommen wird, sei derzeit nicht abzuschätzen, so Michel-Kwapinski weiter. Die Prüfung des Antrags sei auf jeden Fall derzeit unterbrochen, man warte auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer anderen Causa, die Auswirkungen auf die Handhabung dieses Antrags haben könnte.

Endgültige Entscheidung liegt beim Justizminister

Sollte die Auslieferung an die USA zulässig bleiben, obliegt die endgültige Entscheidung dem Justizminister Josef Moser (ÖVP). "Über das Auslieferungsersuchen befindet der Bundesminister für Justiz nach Maßgabe zwischenstaatlicher Vereinbarungen und der Grundsätze des zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs. Er nimmt dabei auf die Interessen und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich Bedacht", heißt es im österreichischen Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz.

Der unter anderem dank des Gashandels zum Milliardär aufgestiegene Firtasch galt als wichtigster Unterstützer des in der Ukraine gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch. Nach den Massenprotesten in Kiew flüchtete er zunächst nach Russland. Später kam er nach Österreich. Firtasch befindet sich derzeit gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freiem Fuß.