Außergerichtlich dürfte ein Rechtsstreit beigelegt werden, den "Krone"-Kolumnist Michael Jeannee gegen die Tageszeitung "Österreich" bzw. deren Herausgeber Wolfgang Fellner betreibt. Jeannee hatte wegen übler Nachrede geklagt, nachdem das Blatt ihn "Sudelfeder" und einen "Promille-Schreiber" genannt und ihm damit unterstellt hatte, seine Beiträge in alkoholisiertem Zustand zu verfassen.

Um zu klären, ob sich Jeannee nüchtern seiner Kolumne widmet, war für den Montag eine weitere Verhandlungsrunde am Wiener Landesgericht für Strafsachen anberaumt. Als Zeugen sollten mit Friedrich Dragon und Michael Kuhn zwei ehemalige Chefredakteure der "Kronen Zeitung" sowie die - offenbar mit Jeannee vertrauten - Publizisten Robert Misik und Dieter Chmelar zu diesem Thema vernommen werden. Dazu kam es allerdings nicht - der Richter moderierte stattdessen mit den Rechtsvertretern der Streitparteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit Vergleichsgespräche.

Zeugen durften nach Hause gehen

Diese dürften vielversprechend verlaufen sein. Als sich nach 20 Minuten die Saaltüre für die erschienenen Medienvertreter öffnete, vertagte der Richter die Verhandlung umgehend auf 15. Februar. Sollte bis dahin ein Vergleich erzielt werden, wird der Termin abberaumt. Dragon, Kuhn und Misik, die brav vor der Tür gewartet hatten, wurden nach Hause geschickt. Chmelar bekam dagegen eine Ordnungsstrafe von 500 Euro aufgebrummt. Der "Kurier"-Journalist war dem Termin erkältungsbedingt ferngeblieben und hatte das dem Richter telefonisch zwar avisiert, aber kein ärztliches Attest übermittelt. Chmelars Begründung, er könne wegen seiner Erkältung das Haus nicht verlassen und folglich keinen Arzt konsultieren, akzeptierte Apostol nicht.