Beide Seiten strebten mittlerweile eine außergerichtliche Einigung an, berichtete am Montag ORF Radio Vorarlberg unter Berufung auf die Anwälte der beiden Parteien.

Bis zu einer tatsächlichen Einigung läuft der Prozess weiter. Sollten die Parteien zu einem Ergebnis kommen, so soll darüber Stillschweigen bewahrt werden, hieß es. Die Öffentlichkeit dürfte also bezüglich des Ausgangs des Streits nichts erfahren.

Die 26-jährige Schweizerin Kristina V. hat das Zentrum von Zech auf Herausgabe von Daten geklagt, um ihre leiblichen Eltern ausfindig machen zu können - der diesbezügliche Prozess am Landesgericht Feldkirch, verbunden mit einer Millionenforderung vonseiten der Familie von Kristina V., begann im Juni. Die 26-Jährige ist nachweislich nicht mit ihren vermeintlichen Eltern verwandt. Ihrer Darstellung zufolge ist ihrer Mutter in Zechs Zentrum für In-Vitro-Fertilisation 1990 versehentlich die befruchtete Eizelle eines anderen Paares implantiert worden.

Keine Daten mehr vorhanden

Um herauszubekommen, wer ihre genetischen Eltern sind, ist sie mit Zech in Kontakt getreten. Dieser besteht darauf, mangels einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über keine diesbezüglichen Daten mehr zu verfügen. Deshalb landete die Angelegenheit überhaupt erst vor Gericht. Zech selbst sagte aus, dass er sämtliche infrage kommenden "Verwechslungseltern" recherchiert habe, er besitze schlichtweg keine Unterlagen mehr, um die leiblichen Eltern des Mädchens herauszufinden.

Dass er Kristina V. gegenüber eine mögliche Verwechslung der Petrischalen eingeräumt habe, sei darauf zurückzuführen, dass er gedanklich alle Möglichkeiten durchgespielt und nach Erklärungen gesucht habe, schilderte Zech. Hundertprozentig könne aber nicht gesagt werden, dass die Verwechslung bei ihm stattgefunden habe. Ebenso wenig sei auszuschließen, dass es im Krankenhaus im schweizerischen Münsterlingen, in dem Kristina V. zur Welt kam, zu einer Verwechslung gekommen sei - auch wenn bei der Verhandlung Gegenteiliges ausgesagt wurde, betonte Zech.