Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für einen 74-jährigen ehemaligen Arzt aus dem Mühlviertel, der in Briefen an Kommunalpolitiker bzw. an die Gemeinde Mauthausen den Holocaust geleugnet hat, in einer Berufungsverhandlung Freitagnachmittag etwas reduziert. Er erhielt 18 statt 24 Monate, aber davon unbedingt sechs Monate Haft.

Der Angeklagte hat im September 2016 in einem Brief an die Gemeinderatsmitglieder von Mauthausen u.a. geschrieben, dass "der Holokaust (sic!) in den Gaskammern Hitlerdeutschlands eine infame Lüge sind, erfunden von den Zionisten, um uns schamlos ausbeuten zu können. Es steht somit fest, dass auch im KZ-Mauthausen keine Gaskammer war und niemand vergast worden ist." Er schließe das aus dem Bericht einer israelischen Monatszeitschrift wonach der Holocaust "von 1925-1939 stattgefunden hat".

NSDAP-Parteiprogramm

In einem weiteren Brief an die Gemeinde verlangte er von dieser, "Stellungnahmen einzufordern, warum und in wessen Interesse im KZ-Mauthausen diese opferverhöhnende Hollywoodinszenierung 60 Jahre lang aufgeführt wurde und leider noch immer wird." Dem Schreiben beigelegt war ein NSDAP-Parteiprogramm.

Im Juli verurteilte das Landesgericht Linz den Mann, der bereits 2015 eine bedingte Haftstrafe wegen ähnlicher Schreiben an die Gemeinde und die Gedenkstätte Mauthausen ausgefasst hatte, in erster Instanz zu zwei Jahren unbedingt. Der Oberste Gerichtshof verwarf eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch. Das Oberlandesgericht, das über das Strafausmaß zu entscheiden hatte, reduzierte es von 24 auf 18 Monate. Doch auch aus generalpräventiven Gründen wurde davon ein halbes Jahr Haft unbedingt ausgesprochen.