Wegen einer äußerst brutalen Vergewaltigung einer 19-Jährigen im Keller eines Linzer Hauses im Juni ist am Donnerstag gegen zwei junge Männer im Landesgericht der Prozess eröffnet worden. Ein 17-jähriger Afghane und ein 27-jähriger Österreicher bekannten sich nicht schuldig. Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit von dem auf drei Tage anberaumten Verfahren ausgeschlossen.
Das Opfer war in der Nacht auf den 9. Juni auf dem Heimweg von einer Schulfeier, als es in der Innestadt von den Angeklagten angesprochen und um eine Zigarette gefragt wurde. Als die junge Frau in ihre Tasche griff, sei sie plötzlich von den beiden zur Seite gedrängt worden und habe einen metallischen Gegenstand, den sie für eine Waffe hielt, in den Rücken gedrückt bekommen, erklärte Staatsanwältin Gudrun Dückelmann. Die beiden nötigten laut Anklage die Schülerin, mit ihnen in einen Keller zu gehen, wo sie brutal über sie hergefallen seien. Einer habe ihre Hände am Rücken festgehalten, der andere ihre Hose hinuntergezogen. Dann sollen sie sich an ihr vergangen haben. "Danach nahmen sie ihr noch Handy, Geldbörse sowie die Zigaretten weg", so Dückelmann. Das Opfer leide seither an psychischen Problemen.
Belastende DNA- und Spermaspuren
DNA- und Spermaspuren belasten die Männer, die Tage später gefasst wurden und seitdem in U-Haft sitzen. Dort soll der 27-Jährige dem Afghanen aus dem Fenster seiner Zelle einen Brief zugespielt haben, in dem er ihm Anweisungen erteilt habe: "Wenn du bei der Gerichtsverhandlung gegen mich aussagst, wird dir mein Bruder mit einer Pistole in den Kopf schießen," führte die Staatsanwältin weiter aus.
Die beiden Verteidiger hingegen betonten, ihre Mandanten seien unschuldig. Vor allem Anwalt Christian Pötzl, der den Älteren vertritt, setzte alles daran, das Opfer unglaubwürdig darzustellen. So sei die junge Frau in "schwierigen familiären Verhältnissen" aufgewachsen und nehme Drogen. Den 17-jährigen Angeklagten soll sie schon seit längerem gekannt haben. Auch dieser nehme immer wieder Suchtgift. Dessen Verteidiger Martin Rausch meinte, dass der Afghane in jener Nacht "so eingeraucht" gewesen sei, dass "er sich nicht erinnern kann". Pötzl wiederum erklärte im Eröffnungsplädoyer, dass es "zu einvernehmlichem Sex" gekommen sei.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Bevor die Angeklagten zu Wort kamen, teilte Richterin Margit Kreuzer die Entscheidung des Schöffengerichts mit, wegen der "sensiblen" Thematik das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterzuführen. Ein Urteil ist für den 24. Jänner geplant. Dem Älteren, der bereits einmal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden war, drohen fünf bis 15 Jahre Haft, dem Jüngeren bis zu siebeneinhalb Jahre. Auch er ist der Justiz kein Unbekannter, er stand schon sechsmal vor Gericht, zwei Verfahren endeten mit Schuldsprüchen, einmal wegen gefährlicher Nötigung.