Im bereits seit dem Sommer laufenden gerichtlichen Streit rund um zusätzlich verrechnete Gebühren für das Beziehen von bereits gekauften Eintrittskarten bei Ö-Ticket gibt es nun auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG): Demnach sind die Gebühren unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klage

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt, im Auftrag des Sozialministeriums geklagt, weil das Unternehmen zusätzlich zu seinen Aufschlägen auch Gebühren von 2,50 Euro verlangt, um Tickets zu Hause auszudrucken oder sich auf das Handy schicken zu lassen. Bei Abholung in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst fallen 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa 2,90 Euro. Das OLG Wien bezeichnete die Gebühren "gröblich benachteiligend" für die Käufer der Karten und sprach nunmehr ein Verbot aus.

"Wir hoffen im Interesse der Verbraucher, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und Konsumenten Tickets ohne diese Zusatzkosten erhalten", wird Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI, heute in einer Aussendung zitiert.