Die Zeugin widersprach gestern der Darstellung des Angeklagten, wonach er seine Wohnung in Liechtenstein in der Tatnacht nicht verlassen habe. Dem Mann wird die Ermordung seiner hochschwangeren Ex-Freundin in Frastanz (Bezirk Feldkirch) vorgeworfen, er streitet die Tat ab.

Der 28-Jährige aus der Dominikanischen Republik, der in Liechtenstein wohnt, soll laut Anklage in den frühen Morgenstunden des 4. November 2015 in die Wohnung seiner allein lebenden Ex-Freundin in Frastanz eingedrungen sein und die Schwangere mit bloßen Händen im Schlaf erwürgt haben. Dadurch starb auch das ungeborene Kind. Im Anschluss hat er nach Meinung von Staatsanwalt Philipp Höfle - offenbar um die Tat zu vertuschen - mithilfe eines Brandmittels Feuer gelegt. Der Leichnam der Frau wurde von den Flammen erfasst. Der 28-Jährige steht wegen Mordes, Brandstiftung, gewaltsamen Schwangerschaftsabbruchs sowie Störung der Totenruhe vor Gericht.

Am ersten Verhandlungstag am 22. November hatte der 28-Jährige betont, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Er habe in seiner Wohnung in Liechtenstein geschlafen und sei nicht in Vorarlberg gewesen. Seiner Version zufolge habe ein Bekannter die Schwangere getötet, um ihm eins auszuwischen. Laut Anklage gibt es dafür aber keinerlei Hinweise. Die Staatsanwaltschaft nannte drohende Alimente-Zahlungen als Motiv, die nach Angaben des 28-Jährigen aber "kein Problem" gewesen wären. Er blieb auch am Montag bei seiner Darstellung, fügte nichts hinzu und korrigierte nichts.

Eine Zeugin - die im selben Haus wohnte wie der Angeklagte - widersprach am heutigen Dienstag allerdings den Angaben des 28-Jährigen. Sie habe wahrgenommen, wie er am 4. November, am Morgen nach der Tat, zwischen fünf und sechs Uhr früh mit dem Auto nach Hause kam. Er habe vor dem Haus geparkt, den Kofferraum geöffnet und etwas herausgenommen. Was das gewesen sein soll, habe die Frau allerdings nicht erkennen können. Sie sei aber ganz sicher, dass es sich bei dem Mann um den Angeklagten gehandelt habe.

Ebenfalls befragt wurden die zwei Nachbarn der Getöteten. Sie berichteten von ein paar Geräuschen in der Mordnacht und von einem wegfahrenden Auto, welches sie allerdings nicht sahen, sondern nur hörten. Die beiden gingen damals kurz zur Tür des Mordopfers, hörten dann aber nichts mehr und kehrten deshalb wieder in ihre Wohnung zurück. Der Kindesvater soll nicht begeistert gewesen sein von der Schwangerschaft, hieß es, von Abtreibung habe ihre Nachbarin jedoch nie gesprochen.

Ein Urteil in dem Prozess wird voraussichtlich morgen, Dienstag, fallen. Der vorsitzende Richter Martin Mitteregger wollte am Montag zumindest so lange verhandeln, bis alle geladenen zehn Zeugen gehört worden sind. Am Dienstag war mit den Schlussplädoyers sowie dem Urteil zu rechnen.