Mit lebenslanger Haft für einen 31-Jährigen hat am Donnerstag in St. Pölten ein zweitägiger Prozess um den Tod eines Babys geendet. Der Vater wurde wegen Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt. Beide Eltern wurden wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person schuldig gesprochen. Die Mutter erhielt drei Jahre teilbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen auf Mord. Bei der Frau fiel das Ergebnis im gleichen Verhältnis für einen Schuldspruch aus. Das Opfer sei wehr- und hilflos gewesen und habe keinerlei Chance gehabt, sagte die vorsitzende Richterin Andrea Humer. Beim Erstangeklagten sei mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe vorzugehen gewesen. Bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin sei eine gewisse eingeschränkte Persönlichkeit und Abhängigkeit zum 31-Jährigen festzustellen gewesen. Ein Rückfall sei bei ihr nicht zu erwarten. Die U-Haft von Februar bis August werde ihr angerechnet. Somit hat sie den unbedingten Teil der Strafe bereits verbüßt.

Mit Betreuung überfordert

Die beiden Angeklagten, gebürtige Polen, die mittlerweile getrennt sind, bekannten sich zu Prozessbeginn am Mittwoch nicht schuldig. Das Baby war Ende Oktober 2016 als Frühchen zur Welt gekommen und blieb bis 23. Dezember im Spital. Am 11. Februar waren der dreieinhalb Monate alte Säugling und sein eineinhalb Jahre alter Bruder in der Obhut des 31-Jährigen gewesen, weil seine Partnerin zu einer "Damenrunde" nach Wien gefahren war.

Mit der Betreuung völlig überfordert, habe der Beschuldigte seine Lebensgefährtin am Telefon beschimpft und in elektronischen Nachrichten zur Rückkehr aufgefordert, sagte die Staatsanwältin. Seine Mutter kam dann am späten Nachmittag, um zu helfen. Gegen 19.00 Uhr verschlimmerte sich der Zustand des Kleinen, um 20.00 Uhr erlitt er einen Atemstillstand. Der Säugling wurde ins Universitätsklinikum St. Pölten und von dort ins SMZ Ost nach Wien gebracht. Am 12. Februar in den frühen Morgenstunden gegen 4.45 Uhr wurde der Tod des Babys festgestellt.

Der Kleine starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Laut dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk ist davon auszugehen, dass am 11. Februar "kräftig zugepackt" und das Baby "heftig geschüttelt wurde". Die Verletzungen wurden dem Säugling laut Gutachten durch "Aufschlagen des Kopfes an einer harten Oberfläche" zugefügt. Bei der Obduktion wurden auch zahlreiche ältere Blessuren festgestellt - etwa an Armen, Beinen, im Gehirn und mehrere Rippenbrüche.

Der 31-Jährige bestritt, seinen Sohn geschüttelt oder gar gegen die Wand geschleudert zu haben. Er sah sich mit Vorhalten widersprüchlicher Angaben konfrontiert und wusste auch auf die Frage, wie es zu den vorangegangenen Knochenbrüchen gekommen war, keine schlüssige Antwort. Der Frau müsse der raue Umgang ihres Partners mit dem Baby aufgefallen sein, sie habe jedoch nichts dagegen unternommen, sagte die Anklägerin.

Persönlichkeitsstörung

Beide Beschuldigte leiden laut dem Sachverständigen Werner Brosch an einer Persönlichkeitsstörung. Der Mann sei beispielsweise in Beziehungsdingen oder im emotionalen familiären Bereich relativ rasch überfordert. Die Frau sei "Ich-schwach" und tue sich schwer, Einflüsse und Strömungen von anderen zu widerstehen.

Nach mehrstündiger Beratung der Geschworenen wurden am Donnerstag am frühen Abend die Schuldsprüche im Sinn der Anklage verkündet. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger des 31-Jährigen keine Erklärung abgab - ebenso wie die Staatsanwältin zum Urteil gegen die Frau.