Im Prozess um den Tod ihres dreieinhalb Monate alten Babys haben sich die aus Polen stammenden Eltern am Landesgericht St. Pölten am Mittwoch nicht schuldig bekannt. Der Säugling starb im Februar an einem Schädel-Hirn-Trauma. Dem Vater wird Mord vorgeworfen, der Mutter Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen Person. Ein Urteil war für Donnerstag geplant.
Der dreieinhalb Monate alte Säugling war am Abend des 11. Februar in lebensbedrohlichem Zustand ins Landesklinikum St. Pölten gebracht und von dort ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er in der Nacht zum 12. Februar starb. An jenem Tag waren er und sein eineinhalb Jahre alter Bruder in der Obhut des 31-Jährigen gewesen, weil seine Partnerin zu einer "Damenrunde" nach Wien gefahren war.
Frische Kopfverletzungen
Festgestellt wurden frische Kopfverletzungen, aber auch ältere Blessuren. Die Staatsanwältin zählte multiple Verletzungen wie Rippenbrüche, Prellungen und Hämatome auf - Folgen schwerer Misshandlungen. Es gebe keine passenden Worte für das Verbrechen an dem Säugling. Der Bub des aus Polen stammenden Paares sei ein ungewolltes Kind gewesen. Er kam am 29. Oktober 2016 viel zu früh auf die Welt und blieb bis zum 23. Dezember im Spital. In den folgenden sechs Wochen zuhause war das Baby unruhig und weinte viel. Was alles in diesem Zeitraum passierte, lasse sich kaum aufklären, so die Anklägerin. An jenem Nachmittag im Februar kam es zu stumpfer Gewalteinwirkung am Kopf, die zu einem Schädelbruch führte - das Baby war mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert worden.
Zum Ablauf jenes Tages führte die Staatsanwältin aus, dass dem Angeklagten nicht recht gewesen war, allein mit den Kindern gelassen zu werden. Mit der Betreuung völlig überfordert habe er seine Lebensgefährtin am Telefon beschimpft und in elektronischen Nachrichten zur Rückkehr aufgefordert. Seine Mutter kam dann, um zu helfen. Gegen 19.00 Uhr verschlimmerte sich der Zustand des Kleinen, um 20.00 Uhr erlitt er einen Atemstillstand.
Keine Absicht
Die Eltern wollten ihr Kind wohl nicht absichtlich töten, "aber sie haben seinen Tod in Kauf genommen", hielt die Anklägerin fest. Der Frau müsse in diesen sechs Wochen der raue Umgang ihres Partners mit dem Baby aufgefallen sein, sie habe jedoch nichts dagegen unternommen.
Die Verteidiger sprachen vom wohl größten Albtraum, für den Tod des eigenen Kindes verantwortlich gemacht zu werden. Der Anwalt der Zweitangeklagten (Wolfgang Blaschitz) versuchte, Verständnis dafür zu wecken, dass auch eine junge Mutter "einmal raus" aus der Betreuungssituation müsste. Da die Schwiegermutter an jenem Tag zur Hilfe angesagt war, habe seine Mandantin keine Bedenken gehabt, das Haus zu verlassen. Für die Vorfälle am 11. Februar müsse ausschließlich der Erstbeschuldigte geradestehen.
Am heutigen Mittwoch stand die Einvernahme der Beschuldigten am Programm. Nach der Einvernahme der Beschuldigten sagten zwei behandelnde Ärzte aus. Am Nachmittag sollten noch weitere Zeugen gehört werden, das gerichtsmedizinische Gutachten stand am Donnerstag am Programm.