Über einen im Sprengel des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) tätigen Richter ist eine Disziplinarstrafe von 7000 Euro verhängt worden, nachdem dieser sich einer Richteramtsanwärterin übergriffig genähert hatte. Der Sprecher des OLG, Reinhard Hinger, bestätigte der APA am Montagnachmittag einen Bericht in der Tageszeitung "Die Presse" (Montag-Ausgabe).

Gemäß den Feststellungen des OLG Graz als zuständiges Disziplinargericht und des Obersten Gerichtshofs (OGH) hatte der ältere Richter die ihm zugeteilte junge Auszubildende zu sich nach Hause eingeladen, wo er ihr orale Befriedigung anbot. Von einer "Orgasmusgarantie" soll die Rede gewesen sein. Obwohl die Richteramtsanwärterin ihr Desinteresse deutlich machte, intensivierte ihr Ausbildungsrichter seine Annäherungsversuche. Damit habe er das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstands gefährdet, erkannte das mit dem Fall befasste Disziplinargericht. Die dafür ausgesprochene Geldstrafe wurde knapp unter dem Bruttomonatsbezug des Richters bemessen. Der OGH bestätigte diese Entscheidung.

Der Fall wurde auch in strafrechtlicher Hinsicht überprüft, erläuterte OLG-Sprecher Hinger im Gespräch mit der APA. "Dabei hat sich gezeigt, dass kein infrage kommender Straftatbestand erfüllt wurde. Das Ganze hat sich nur auf verbaler Ebene bewegt." Als Ausbildner kommt der Richter dessen ungeachtet nicht mehr in Betracht: "Es liegt auf der Hand, dass er keine Richteramtsanwärter mehr zugeteilt bekommt."

Hinger appellierte grundsätzlich an von Annäherungsversuchen und verbalen oder körperlichen Übergriffen innerhalb der Justiz Betroffene, derartiges Fehlverhalten zu melden. Auch Kollegen, die so etwas mitbekommen, sollten das nicht hinnehmen: "Jeder soll die Zivilcourage haben und Missstände aufzeigen." Es gehe darum, Betroffene zu stärken und zu signalisieren, dass in der Justiz kein Platz für Übergriffe ist.