Farid Rifaat und Manfred Arbacher-Stöger beriefen sich dabei auf einen Prüfbericht der Bundeslehr- und Versuchsanstalt Ferlach.

Der 22-jährige Salzburger sitzt seit dem Vorfall, bei dem ein 20-jähriger Soldat in einem Wachcontainer ums Leben kam, unter Mordverdacht in Untersuchungshaft. Rifaat hat deshalb Haftbeschwerde eingebracht, sagte er bei einer Pressekonferenz. Außerdem wurde ein Ablehnungsantrag gegen den psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer eingebracht. Dieser soll den Beschuldigten aufgefordert haben, "ihm eine nachvollziehbare Unfallversion zu schildern, ansonsten werde der Beschuldigte wegen Mordes angeklagt und aufgrund seines Gutachtens als besonders gefährlich eingestuft", wie es in der Begründung des Ablehnungsantrags heißt.

Dantendorfer wies dies gegenüber der APA zurück: "Das ist alles unzutreffend. Mehr kann ich nicht sagen." Der Sachverständige berief sich in diesem Zusammenhang auf die ärztliche Schweigepflicht, der er unterliegt.

Testreihe

Rifaat und Arbacher-Stöger führten ein Video vor, auf dem zu sehen ist, wie ein StG 77 zu Boden fällt und dabei der Verschluss auf- und wieder zugeht. "Der (am 20. Oktober von Arbacher-Stöger beantragte, Anm.) Prüfbericht sagt: Die Waffe kann sich laden", führte Arbacher-Stöger aus. Bei der Versuchsanordnung sei die Waffe zehnmal aus einem Meter Höhe fallengelassen worden, ebenso oft habe sie sich durchgeladen. Aus 90 Zentimetern Fallhöhe gab es demnach dieses Resultat in neun von zehn Fällen, bei 85 Zentimetern immerhin noch fünf- von zehnmal.

Unfall oder Mord? Prüfbericht um erschossenen Soldaten vorgelegt

Das Bundesheer wolle nicht, dass dies an die Öffentlichkeit gerate, so Arbacher-Stöger. Dabei handle es sich beim StG 77 um eine Kriegswaffe, die funktionsfähig bleiben solle, auch wenn ein Spannbolzen abreiße. "Ein Wachposten von vielleicht 18, 19 Jahren hat ein halbgeladenes Sturmgewehr und vier Stunden Wache. Dem ist fad. Der spielt sich mit dem Sicherungsbolzen und weiß dann nicht, ob die Waffe gesichert ist oder nicht. Das Unglücksrisiko ist so hoch. Reicht nicht auch eine Platzpatrone (für die Ausrüstung der Wache, Anm.), weil die Anwesenheit eines Sturmgewehrs normale Angreifer schon abschreckt?", fragte Rifaat. Der Rechtsanwalt kritisierte in diesem Zusammenhang auch die seiner Meinung nach ungenügende Ausbildung der Rekruten am StG 77.

Rifaat betonte, dass sein Mandant an den eigentlichen Vorfall keine Erinnerung hat. "Für ein paar Sekunden", präzisierte der Anwalt. Es handle sich offenbar um ein sogenanntes Shooting Trauma. "Die Erinnerung reißt beim Hineingehen in den Ruheraum ab." Dass der 22-Jährige die Waffe im Vorraum hätte abstellen müssen, wisse er. "Das war ein Fehler", sagte Rifaat. Er habe das Opfer zum Rauchen abholen wollen. Für ein Vorsatzdelikt fehle jedes Motiv, das sei Grundvoraussetzung. Und ein anderer Rekrut, der im Vorraum stand, habe kein Repetieren des Gewehrs gehört, was ebenfalls eine Voraussetzung für eine vorsätzlich ausgeführte Tat sein müsste.

Rifaat sagte, der Schusskanal verlaufe beinahe waagrecht und der Schuss sei nicht angesetzt gewesen. "Es macht vieles den Anschein, dass er gestolpert ist. Aber es fehlen ihm die fünf Sekunden", sagte Arbacher-Stöger.

Heer machte selbe Untersuchung

Beim Bundesheer will man sich offiziell nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. Überrascht von dem Ergebnis des Prüfberichts ist man in Heereskreisen aber offenbar nicht. Denn eine ähnliche Untersuchung mit der StG77 habe man im Amt für Rüstung und Wehrtechnik schon vor Jahren einmal durchgeführt - und kam im Wesentlichen zum selben Ergebnis. Nur zieht man dort andere Schlüsse: Um ein Sturmgewehr aus der Höhe von rund einen Meter senkrecht fallen zu lassen und damit einen Ladevorgang auszulösen, bedürfe es einer bewussten und vorsätzlichen Handlung. Im gegenständlichen Fall kämen noch weitere bewusste Handlungen wie Entsichern, Zielen und Abdrücken hinzu. Die Unfallversion betrachtet man beim Heer daher weiterhin als sehr unwahrscheinlich.