Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags im Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in Wien-Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll, ist zunächst eine Expertin des Bundeskriminalamts vernommen worden. Sie hatte rund drei Stunden nach der Tat die Hände und die Bekleidung des Angeklagten auf Schmauchspuren untersucht.

Obwohl es sich bei der sichergestellten Tatwaffe um eine "Dreckschleuder" handle, hätten sich auf den Händen und der Jacke des Verdächtigen nur "vernachlässigbare Spuren" gefunden, gab die Zeugin zu Protokoll. Insgesamt hätten sich "deutlich zu wenig" Schmauchspuren gezeigt, "um auf eine Schussabgabe schließen zu können".

Fast gar keine Bleipartikel

Zwar ließen sich durch Waschen und kräftiges Reiben der Hände bis zu 60 Prozent der vorhandenen Schmauchspuren beseitigen. Beim Angeklagten hätten sich aber fast gar keine Bleipartikel gefunden: "Auf beiden (Händen, Anm.) war nicht ausreichend drauf." Die Labortechnikerin fasste ihre Ergebnisse daher wie folgt zusammen: "Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe. Wenn die Jacke nicht gereinigt wurde, gibt's das nicht, dass so wenig drauf war."

Auf Nachfrage, wie das zum "Spontangeständnis" (Staatsanwalt Christoph Wancata) des Angeklagten passe, der sechs Minuten nach dem tödlichen Schuss auf einer Polizeiinspektion erschienen war und dort erklärt hatte, aus seiner Pistole hätte sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, meinte die Beamtin des Bundeskriminalamts: "Mit dem Geständnis geht das hinten und vorn nicht z'samm."

Ein Waffentechniker des Bundeskriminalamts erklärte im Anschluss, die Waffe sei nach der Bluttat im geladenen und entsicherten Zustand sichergestellt worden. Daraus ist zu schließen, dass zuvor der Abzug der Waffe betätigt wurde, weil ansonsten keine Patrone nachgeladen worden wäre.