Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein 28-jähriger Flüchtling aus Somalia zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll Ende April und Anfang Mai in der Landeshauptstadt an 40 geparkten Autos die Außenspiegel abgetreten oder abgerissen haben. Gesamtschaden: 33.714 Euro.

Der Angeklagte wurde damals auf frischer Tat ertappt und saß seitdem in U-Haft. Neben der schweren Sachbeschädigung legte die Staatsanwaltschaft dem Vater zweier kleiner Töchter auch schwere Körperverletzung zur Last. So ging der Somalier im April 2017 in einer Asylwerber-Unterkunft in Salzburg auf einen Afghanen los und versetzte dem Mann ohne Vorwarnung zwei Faustschläge und einen Kopfstoß. Zudem soll er in der U-Haft einen Mithäftling verletzt haben. Der Verdacht, dass er dazu einen in eine Unterhose eingewickelten Stein als Schlagwaffe benutzt hat, ließ sich aber nicht beweisen.

Einige Delikte am Konto

Der zweifach vorbestrafte Angeklagte genoss in Österreich zum Zeitpunkt der Vorfälle wegen der Sicherheitslage in seinem Heimatland subsidiären Schutz vor Abschiebung. Und er ist hierzulande schon wegen mehrerer Delikte aufgefallen. So soll er neben Ladendiebstählen auch eine Türe in einer Caritas-Einrichtung eingeschlagen haben und Personen bedroht haben.

Der Somalier war in der Verhandlung grundsätzlich geständig, meinte aber auch, sich an die einzelnen Taten und Vorfälle nicht erinnern zu können. Er sei damals krank gewesen und habe Medikamente genommen, zudem habe er den Monat vor seiner Verhaftung auf der Straße gelebt. Weil ihm Polizisten einmal gesagt hätten, er solle zu Fuß zurück nach Somalia gehen, habe er nach seinen Zerstörungsaktion auf einen Flug bestanden. Sonst werde er weitermachen.

Wollte zurück in die Heimat

Eine Drohung, die er vor der Haftrichterin später noch einmal wiederholte. "Ich hatte damals Probleme", räumte er am Mittwoch ein. Seine Verteidigerin sagte, der Mann habe sich in einem anhaltenden Ausnahmezustand befunden und wollte aus Not zurück in seine Heimat. "Er hat sich so auch sein aggressives Verhalten erklärt."

Nach dem Urteil wies Richter Albrecht Mandl den Somalier auf die Chance einer bedingten Entlassung nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe hin. "Das ist möglich, wenn Sie einen Ausreisebescheid haben und sagen, Sie kehren nach Somalia zurück." Das Geld für den Flug sei beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorhanden, sagte Mandl. Weil der Angeklagte mittlerweile seinen subsidiären Schutz verloren habe, stehe einer vom BFA finanzierten Rückführung nichts mehr im Wege.

Geschädigte wurden am Mittwoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen, dürften aber ohne Versicherung auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Der Angeklagte hat überhaupt kein Geld.