In Salzburg ist am Dienstag der zweitägige Prozess gegen einen Norweger (42) zu Ende gegangen, der am 20. Februar 2017 im Pinzgau einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte.
Bei Zurechnungsfähigkeit wäre dem 42-Jährigen Mord und versuchter Mord angelastet worden. Das Gericht erteilte dem Norweger mehrere Weisungen. So muss er regelmäßige Kontrollen bei einem Facharzt für Psychiatrie und eine Psychotherapie absolvieren. Weiters muss er die ihm verordnete neuroleptische Medikation fortsetzen und den Nachweis der Einhaltung der erteilten Weisungen anhand von schriftlichen Bestätigungen monatlich übermitteln. Das Urteil des Geschworenengerichts ist bereits rechtskräftig, wie der Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Richter Peter Egger, informierte.
Der Diplomkaufmann aus Norwegen hatte am 20. Februar 2017 auf der Fahrt in den Skiurlaub mit seiner Familie den Mietwagen in Leogang links an einem Fahrbahnteiler der Hochkönigstraße (B164) vorbeigelenkt, die Sperrlinie und ein Überholverbot missachtet und den Pkw mit 145 bis 154 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h beschleunigt. Der BMW krachte ungebremst in ein entgegenkommendes Auto. Für dessen Lenker, einen 24-jährigen Pinzgauer, kam jede Hilfe zu spät. Die Mitfahrer des Norwegers - seine Ehefrau und seine beiden Kinder im Alter von damals sieben und acht Jahren - und auch der 42-Jährige selbst wurden schwer verletzt.
Fahrer in akut-psychotischem Zustand
Einem Gutachten der neuro-psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter zufolge litt der 42-Jährige zum Unfallzeitpunkt an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Er befand sich demnach in einem akut psychotischen Zustand, in dem er den Realitätsbezug verloren hat. Der Mann erklärte, habe sich vom Geheimdienst verfolgt gefühlt und angenommen, er wäre in einem Simulator, wo ihm nichts passiere könne. Bei dem Prozess entschuldigte er sich bei den Angehörigen und Freunden des Opfers für den tragischen Unfall, an den er sich aber nicht erinnern könne. Jedenfalls habe er niemanden töten wollen, betonte er.
Der Norweger hatte bereits 2002 an einer akuten Psychose gelitten und sich von Geheimdiensten der NATO und dem österreichischen Geheimdienst verfolgt gefühlt. Er verursachte einen Sachschadenunfall, als er in Berlin mit einem Auto gegen einen Baum fuhr. Nach einer zunächst stationären und dann ambulanten Behandlung wurde er im August 2003 gesund geschrieben. 2011 kam es abermals zu einer kurzen psychotischen Episode. Drei Wochen vor dem tödlichen Unfall im Pinzgau hatte ihn ein Arzt wegen eines vermuteten Burn-out-Syndroms zu 40 Prozent krankgeschrieben.
Laut Verteidiger Kurt Jelinek ist bei dem Norweger, der vor dem Prozess in der Salzburger Christian-Doppler-Klinik (CDK) auf der Sonderstation für forensische Psychiatrie stationär betreut wurde, bereits ein signifikanter Behandlungserfolg eingetreten. Wie der Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung erläuterte, haben sich aus den eingeholten neuro-psychiatrischen Gutachten ergeben, dass der Gefährlichkeit des Mannes mittels den genannten Weisungen wirksam begegnet werden könne.
Der Betroffene habe diesen Weisungen ausdrücklich zugestimmt, erklärte Egger. Er habe sich krankheitseinsichtig, problembewusst und behandlungsbereit gezeigt, so dass insgesamt sämtliche Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erfüllt seien. Ein signifikanter Behandlungserfolg ergebe sich aus dem Bericht der CDK. Die Einhaltung der erteilten Weisungen werde vom Landesgericht Salzburg "laufend und streng überwacht". Sollte der Mann dagegen verstoßen, so hätte dies seine umgehende Festnahme, Auslieferung nach Österreich und eine weitere Anhaltung in einer Anstalt zur Folge. Es sei geplant, dass in weiterer Folge Norwegen die Überwachung der Einhaltung der Weisungen übernehmen wird.