Das betrifft etwa Friedhofs-, Gemeinde-und Arztkosten. "Damit erhalten Kunden größtmögliche Transparenz", hieß es am Mittwoch vom Fachverband.
Ohnehin seien die Bestatter zur preislichen Kennzeichnung der von ihnen selbst angebotenen Produkte und Leistungen gemäß ihrer Standesregeln verpflichtet, wurde betont. "Fakt ist aber auch, dass sich ein Begräbnis nach individuellen Maßgaben richtet, Angehörige sich nach ihren persönlichen Vorstellungen für die Zusammenstellung einer Trauerfeier entscheiden", betonte Jakob Michael Wild, Chef der Bundesinnung der Bestatter.