Der im April gestartete Prozess am Landesgericht Salzburg gegen zwei Polizisten wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs ist am Dienstag mit Freisprüchen beendet worden. Laut Anklage sollen die beiden Beamten im Zeitraum 2009 bis 2015 vier Ermittlungsverfahren nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben. Ein wissentlicher Befugnismissbrauch war aber nicht nachweisbar.
Die vorsitzende Richterin Gabriele Glatz begründete den Freispruch auch damit, dass ein Schädigungsvorsatz nicht feststellbar gewesen sei. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Vier kleinere Vorfälle
Die beiden Beschuldigten beteuerten ihre Unschuld. Sie versahen im mutmaßlichen Tatzeitraum ihren Dienst in einer Polizeiinspektion im Flachgau. Die vier Fakten, die den langjährigen Beamten angelastet wurden, betrafen kleinere Vorfälle. Diese drehten sich um ein gestohlenes Kennzeichen, das der Besitzer drei Tage danach wiederfand, um einen Streit wegen einer nicht funktionierenden Wasserleitung mit einer angeblichen gefährlichen Drohung, weiters um einen Autokauf eines jungen Erwachsenen gegen den Willen seiner Mutter und schlussendlich um einen Konflikt wegen widerrechtlichen Parkens in einem Parkhaus, wobei später offenbar eine zivilrechtliche Einigung erzielt worden war.
Wesentlicher Vorwurf der Staatsanwalt war, die Beschuldigten hätten in die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft eingegriffen und die Sachverhalte selbst aufgearbeitet. Verteidiger Michael Kowarz konterte: Die beiden Polizisten seien während der "Abklärungsphase" zur Ansicht gekommen, dass diese vier Fälle in strafrechtlicher Hinsicht keine Bewandtnis haben und sie diese Fälle deshalb nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssten. Die Polizisten hätten nicht den Vorsatz gehabt, die Staatsanwaltschaft, "Herrin des Ermittlungsverfahrens", in ihrem Verfolgungsrecht zu beeinträchtigen. Für einen Tatvorsatz fehle auch das Motiv, erklärte der Verteidiger.