Der 54-Jährige erhielt fünf Monate bedingt plus eine 360 Euro hohe Geldstrafe. Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg hat der Angeklagte das GIS (eine 100-Prozent-Tochter des ORF) am Gebührenvollzug gehindert und von einem Mitarbeiter im Zeitraum von Jänner bis März diesen Jahres als amtliche Legitimation mehrere Male notariell beglaubigte Dokumente wie die Gründungsurkunde der Republik Österreich und des Bundeslandes Wien eingefordert. Er werde ein "privates und kommerzielles" Pfandrecht in Höhe von 30.000 Euro in das internationale Schuldenregister eintragen lassen, falls der GIS-Mitarbeiter den Betrag nicht auf sein Treuhandkonto überweise und er behalte sich auch vor, eine Million Euro vom GIS einzufordern. Im Brief soll sich der arbeitslose Akademiker als "Souverän" und "geistig sittliches Lebewesen" bezeichnet haben.
Der nicht geständige Angeklagte erklärte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg, dass er kein "Staatsverweigerer" sei, auch wenn er einmal aus Interesse ein Treffen des "Staatenbundes Österreich" im Salzburger Tennengau besucht habe. Er habe sich über die Eintreibung der Rundfunk-Gebühren geärgert, aus dem Internet entsprechende Formulare kopiert und dann die Schreiben an den GIS-Mitarbeiter geschickt. "Das war ein Blödsinn. Ich wollte meinem Ärger Luft machen. Ich wollte aber keinen Rechtsbruch begehen, niemanden verletzen oder drohen", sagte der Salzburger und erklärte, er entschuldige sich bei dem Mann für die "Unannehmlichkeiten".
Mitarbeiter fühlte sich bedroht
Der GIS-Mitarbeiter, der bei dem Prozess als Zeuge aussagte, schilderte, dass er sich sehr wohl bedroht gefühlt habe. "Ich habe mich mit den Schreiben auch persönlich angesprochen gefühlt, weil es an mich persönlich adressiert war." Immerhin seien hohe Geldforderungen und die Eintragung in ein internationales Schuldenverzeichnis im Raum gestanden. Verteidiger Günther Auer forderte aber einen Freispruch. Er stellte in Zweifel, dass es sich bei dem Mitarbeiter um einen Beamten handelt. Dieser sei beim GIS weder für die Finanzen noch für die Eintreibung der GIS-Gebühren zuständig gewesen.
Richterin Martina Pfarrkirchner erklärte nach der Urteilsverkündung, der Mitarbeiter sei im Namen der Hoheitsverwaltung tätig, deshalb sei beim Angeklagten der Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt erfüllt. Laut dem OLG Wien würden Drohungen mit Vermögensnachteilen sehr wohl Besorgnis einflößen. Zudem sei es bereits vorgekommen, dass Geldforderungen mit Vollstreckungstiteln auch tatsächlich vollstreckt worden seien.
Mit Handlungsweisen, wie sie der Beschuldigte an den Tag gelegt habe, seien sämtliche staatliche Gebühren massiv gefährdet, betonte die Richterin. In Salzburg würden diesbezüglich bereits 300 Personen beobachtet. Auch wenn sie glaube, dass der Angeklagte sich von solchen Gruppierungen distanziert habe, so solle mit dem Urteil in der Öffentlichkeit ein Zeichen gesetzt werden, dass ein solches Vorgehen nicht akzeptiert werde. Staatsanwältin Karin Sperling, die einem Diversionsangebot aus generalpräventiven Gründen nicht zugestimmt hatte, gab nach dem Urteil keine Erklärung ab. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall bis zu drei Jahren Haft.