Ein 26-Jähriger, der im vergangenen Dezember an drei aufeinanderfolgenden Tagen Frauen in Innsbrucker Tiefgaragen überfallen haben soll, hat sich am Mittwoch am Landesgericht verantworten müssen. Die Anklage warf dem Kroaten unter anderem dreifachen Raub, versuchten Mord, schwere Körperverletzung, erpresserische Entführung und Tierquälerei vor. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: lebenslänglich.

Der Staatsanwalt meldete zwar Rechtsmittelverzicht an, der Verteidiger gab aber keine Erklärung ab. Fünf der acht Geschworenen hatten den Angeklagten des versuchten Mordes für schuldig befunden. Beinahe alle der restlichen, inkriminierten Delikte fielen einstimmig aus - darunter schwere Körperverletzung und Raub.

Der Beschuldigte schwieg vor Gericht beharrlich. Er gab weder auf die Fragen der Richter, noch des Staatsanwaltes, noch seines Verteidigers Antworten, weshalb der vorsitzende Richter die Befragung des 26-Jährigen, nach einigen Versuchen ihn doch noch zum Reden zu bewegen, abbrach.

Großes Medieninteresse

© APA/EXPA/JAKOB GRUBER

Der Kroate wurde unter regem Medieninteresse und einem Großaufgebot an Justizwachebeamten in den Gerichtssaal geführt. Die Verhandlung musste er in Fußfesseln verbringen, denn Mitte Mai des vergangenen Jahres war der Angeklagte nach einer Verhandlung wegen Einbrüchen kurzerhand aus dem Fenster gesprungen. Nach einer kurzen Flucht durch die Innsbrucker Altstadt wurde er jedoch rasch wieder gefasst.

Staatsanwalt Thomas William sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von Straftaten, die mit "massiver Gewalt" ausgeführt worden waren. Die Verletzungen, die eines seiner Opfer, die Tochter des verstorbenen Schauspielers Karl-Heinz Böhm - Sissy Böhm - erlitten habe, seien laut einem Gutachten sogar mit Lebensgefahr verbunden gewesen. Böhm könne sich bis heute nicht an die Tat erinnern, weshalb sie auch nicht als Zeugin geladen wurde.

Die 61-Jährige wurde in der Tiefgarage ihres Hauses in ein Auto gezerrt und entführt. Ein Unfall in Hall stoppte schließlich die Entführungsfahrt.

© APA/EXPA/JAKOB GRUBER

Blut an den Schuhen

"Der Beschuldigte hat aber in Gesprächen mit der Psychiaterin Adelheid Kastner über die Taten gesprochen", sagte William. Zudem habe man Blut der Opfer an seinen Schuhen gefunden und seine DNA an den Opfern selbst, weshalb es keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten geben könne, schloss der Staatsanwalt sein Eröffnungsplädoyer. Er beantragte die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 26-Jährige war schließlich in Zirl festgenommen worden, nachdem er bei einer Verfolgungsjagd gegen eine Mauer gefahren und anschließend zu Fuß geflüchtet war. Kurz zuvor hatte er sein drittes Opfer überfallen.