Ein 35-jähriger Angeklagter hat im vergangenen Februar in Bregenz seine 65-jährige Drogendealerin erwürgt und mit 85 Messerstichen malträtiert. Vor dem Landesgericht Feldkirch bekannte sich der Mann am Mittwoch zu der Tat, machte aber auch Wissenslücken geltend. Er wisse nicht, wie oft und wie heftig er zugestochen habe, sagte er aus. Auch an das Würgen konnte er sich nicht erinnern.
Den Ermittlungen der Polizei zufolge suchte der Angeklagte die 65-Jährige am Tag der Tat gleich zwei Mal zu Drogengeschäften in ihrer Wohnung auf. Regelmäßig versorgte er sich bei der Frau mit Cannabis und Kokain. Dabei waren die beiden so gut miteinander bekannt, dass der 35-Jährige sie gelegentlich sogar "Ersatzmama" genannt haben soll. Nachdem er schon am Vormittag Suchtmittel bei ihr erworben hatte, kam er am Nachmittag zurück, um abermals nach Drogen zu fragen - Geld hatte er allerdings keines mehr.
Der 35-Jährige ging vor Gericht davon aus, dass er sich daraufhin am Drogenschrank der 65-Jährigen zu schaffen machte. Als sie ihn beim versuchten Stehlen erwischt habe, habe sie ihn angegriffen, er habe sich lediglich verteidigt. Letztlich geriet der Streit völlig außer Rand und Band.
Tat unter Kokain-Einfluss
Das Obduktionsergebnis deckte sich jedoch nicht mit der Verteidigungsversion des Mannes. 17 der 85 Messerstichwunden wurden der Frau am Rücken zugefügt, demnach muss sie bei den Stichen auf dem Bauch gelegen sein. 23 weitere Messerstiche gingen ins Gesicht. Fest steht ebenso, dass der Mann die 65-Jährige massivst gewürgt hat. Er stand bei der Tat zwar unter Kokain-Einfluss, war laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller aber zurechnungsfähig.
Nach der Tötung dürfte der Angeklagte das Sofa des Opfers in Brand gesteckt haben, daran konnte er sich nach eigenen Angaben aber nicht erinnern. Er war es auch selbst, der einen Notruf abgab. Dabei bekannte er sich aber nicht zu der Tat, sondern sagte: "Wir sind überfallen worden, und die alte Dame wurde niedergestochen." Wenig später tischte er zuhause seiner Lebensgefährtin eine weitere Lüge auf. Seine Kleidung sei deshalb so blutverschmiert, weil ein anderer die 65-Jährige attackiert habe, sagte er zu ihr. Der 35-Jährige wurde innerhalb kürzester Zeit vom Einsatzkommando Cobra festgenommen.
Zur Sprache kam in der Verhandlung auch eine andere Tat des Angeklagten. 2013 wurde er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem er einen Bekannten mit einem Messer angegriffen hatte. Mit dem 35-Jährigen befreundet zu sein, sei offenbar gefährlich, merkte Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender dazu an.
Urteil gefallen
Der 35-Jährige wurde in den Abendstunden wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im vergangenen Februar in Bregenz unter Drogeneinfluss seine 65-jährige Dealerin erwürgt und mit 85 Messerstichen malträtiert hat. Aus widerrufenen Bewährungsstrafen kommen zwei Jahre und neun Monate Haft hinzu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte im Prozess die Tötung der Frau im Zuge eines Streits eingeräumt, an das Würgen oder die Heftigkeit der Messerstiche konnte er sich aber nicht erinnern. Sein zumindest teilweises Geständnis wurde in der Bemessung der Strafe ebenso mildernd bewertet wie seine zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirkten sich für den 35-Jährigen seine zahlreichen Vorstrafen aus. Im Anklagepunkt der versuchten Brandstiftung wurde der Mann frei gesprochen.