In der Diskussion über Berufsverbote bei Verdachtsfällen gegen Pflegekräfte hat am Sonntag das Gesundheitsministerium auf bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten aufmerksam gemacht. Im Fall Kirchstetten seien diese gesetzlichen Rahmenbedingungen möglicherweise nicht ausreichend ausgeschöpft worden, erklärte der zuständige Sektionschef Gerhard Aigner in einer Aussendung.
Demnach sei gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ein "vorläufiges Berufsverbot" schon bisher möglich, wenn die für die Berufsausübung notwendige Vertrauenswürdigkeit nicht gegeben ist, erläuterte Aigner. Zuständig für den Entzug der Berufsberechtigung wäre im Fall Kirchstetten die Bezirksverwaltungsbehörde gewesen. Sobald die Behörde etwa durch Beschwerden oder Medienberichte über Missstände informiert worden sei, müsse diese von Amts wegen tätig werden.
Das Gesundheitsministerium werde daher ein Informationsschreiben an die Länder richten und die bestehenden berufsrechtlichen Regelungen erneut klarstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich ein derartiger Pflegeskandal nicht wiederholt, hieß es in der Aussendung.
Es gebe dazu zwei Meinungen, stellte Josef Kronister, Bezirkshauptmann von St. Pölten, indes am Montag in der Diskussion über Berufsverbote bei Verdachtsfällen gegen Pflegekräfte fest. Die Landesbehörden und der Patientenanwalt seien anderer Meinung, sagte Kronister zur APA. Wäre alles so klar, hätte man es ins Gesetz schreiben können.
Es gebe keine klare rechtliche Handhabe für ein Berufsverbot, hieß es auf Anfrage im Büro der niederösterreichischen Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP). Dieser Ansicht seien die Pflegeaufsicht ebenso wie der Patientenanwalt. Das Ministerium müsse daher eine Grundlage schaffen.