Angezeigt wurden allerdings nicht konservativ verhüllte Musliminnen, sondern Clowns - bei dem aus Protest gegen das "Burka-Verbot" organisierten "Traditionellen Clownspaziergang" vor dem Parlament. Drei maskierte Teilnehmer wurden nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz angezeigt.
Außerdem erteilte die Polizei laut einer Aussendung 46 Demoteilnehmern Abmahnungen, auch ein Organmandat wurde ausgestellt.
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die konservativ-islamische Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken in der Öffentlichkeit - außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.
Touristinnen in Zell am See kooperativ
Wolkenverhangen, verregnet und mit nur mehr wenigen Touristen. So präsentierte sich das bei arabischen Gästen beliebte Zell am See am Sonntag. Wie in ganz Österreich trat auch in der Pinzgauer Bezirkshauptstadt das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft. Nach dem Ende der Sommersaison ist der große Touristenansturm vorbei, einige arabische Gäste befinden sich aber noch in der Stadt.
Vollverschleierte Frauen sind dabei wie schon vor Beschluss des Gesetzes in der klaren Minderheit. Bei einem Rundgang durch die Zeller Innenstadt mit einer Polizeistreife trafen die Beamten aber doch auf zwei Touristinnen mit Gesichtsverschleierung. Nach einem kurzen Gespräch nahmen die Touristinnen den Schleier ab. "Die Damen haben sich kooperativ gezeigt und haben die Verhüllung abgenommen. Es ist bei einer Abmahnung geblieben und es wurde keine Strafe eingehoben", berichtete Martin Waltl, Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter in Zell am See.
Eine der Damen habe eine medizinische Gesichtsmaske getragen. Da kein medizinischer Grund mittels Attest nachgewiesen wurde, habe die Frau die Maske abnehmen müssen, erklärte Waltl. "Wenn es so kooperativ abläuft, werden wir auch in den nächsten Tagen beim Abmahnen bleiben", kündigte der Polizeikommandant an. Die Kontrolle läuft nebenher im Streifendienst und wird nicht verstärkt betrieben. "Das soll nicht die primäre Aufgabe sein, weil wir auch andere wichtige polizeiliche Aufgaben haben", meinte Waltl.
In beiden Fällen hätten die Betroffenen über das neue Gesetz Bescheid gewusst. Eine Frau ging jedoch davon aus, dass medizinische Gesichtsmasken in jedem Fall erlaubt sind und die andere dachte, dass das Gesetz erst am 11. Oktober in Kraft tritt.
In Zell am See sieht man das neue Gesetz auch im Tourismus relativ gelassen. "Ich finde die Diskussion müßig und erwarte keine Probleme. Die paar Vollverschleierten werden weiterhin verschleiert bleiben oder werden den Schleier abnehmen. Wir wissen nicht, ob wer ausbleiben wird und ob dafür andere kommen werden", sagte Peter Schandlbauer vom Hotel Lebzelter in der Zeller Fußgängerzone. "Wir sind ein typisch österreichisches Wirtshaus und haben generell wenig arabische Gäste", fügte Schandlbauer allerdings hinzu.
Entspannt beurteilte auch Zell am Sees Bürgermeister Peter Padourek (ÖVP) die Folgen des Gesetzes auf seine Gemeinde. "Ich glaube nicht, dass es zahlenmäßig Auswirkungen auf den Tourismus haben wird. Einerseits aufgrund der Erfahrungen von anderen Ländern, die ein vergleichbares Gesetz eingeführt haben, andererseits gehe ich davon aus, dass es zu Verschiebungen bei den Gästen aus dem arabischen Raum kommt und auch Gäste aus dem europäischen Markt wieder verstärkt kommen", sagte er.
Er erwartet, dass jene Gäste, die das Gesetz betreffen würde, in Regionen ausweichen, wo es noch kein derartiges Gesetz gibt, etwa Garmisch-Partenkirchen oder Teile der Schweiz. Das habe er von Gästen gehört, so Padourek. "Für uns war vor der Einführung des Gesetzes nur wichtig, dass man vonseiten des auswärtigen Amtes entsprechend vorab informiert. Das ist auch passiert", meinte Padourek. Dass das Gesetz nun, nicht in der Hauptsaison, startet, ist laut dem Bürgermeister für die Polizei aufgrund der ruhigeren Einarbeitungsphase ein großer Vorteil.
Kritischer sieht der Betreiber eines Restaurants mit Shisha-Bar das Gesetz. "Bei uns sagt keiner etwas, wenn unsere Touristen in arabischen Ländern mit Badehose und Bikini herumlaufen. So sollen auch die selbst entscheiden dürfen. Das ist ihr Recht und ihre Religion", sagte der Gastronom, der seinen Namen nicht nennen wollte.
Er erwartet auch negative Auswirkungen auf den Tourismus. "Vielleicht 20, vielleicht 30 Prozent werden nicht mehr kommen", sagte er. Einige nicht verschleierte Muslime würden aus Solidarität mit den verschleierten fernbleiben, glaubt der Restaurant-Betreiber. Die Folgen des Gesetzes lassen sich auch für Bürgermeister Padourek vorerst nur schwer abschätzen. "Man wird erst im nächsten Jahr sehen, wie die Auswirkungen tatsächlich sind", sagte der Politiker.