Dabei geht es um den Vorwurf, Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion seien von einer Entsorgungsfirma widerrechtlich in einer Baurestmassen-Deponie abgelagert worden. Die Verhandlung soll am 17. Oktober fortgesetzt werden.
Auf dem Programm des Einzelrichters stand die Befragung zahlreicher Zeugen. Mehrere Fahrer der in Verdacht geratenen Entsorgungsfirma sollten erklären, woher sie Material zur Behandlung in den Betrieb holten und wohin sie später lieferten. Drei von ihnen war aufgefallen, dass als harmlos einzustufender Bohrschlamm aus einem Tunnelbau beziehungsweise Rückstände aus der Kanalreinigung, die sie auf die Deponie brachten, eine ungewöhnliche Färbung aufgewiesen hätten. Es sei auch geredet worden, dass Material aus der Pflanzenschutzproduktion in die Deponie geschafft werde. Dem widersprachen andere Zeugen. Die Mitarbeiter in der Deponie sagten aus, ihnen sei nichts Bedenkliches aufgefallen.
Ins Rollen geriet der Fall, als sich zu Beginn 2014 Bewohner in Ohlsdorf über einen "erdigen" und "modrigen" Geschmack und Geruch beschwerten, wenn sie den Wasserhahn aufdrehten. Die Wasserversorgung der etwas mehr als 5.000 Einwohner zählenden Gemeinde wurde sofort auf einen anderen Brunnen umgestellt. Bei der Ursachenforschung stellten die Behörden im Grundwasser eine chemische Verbindung in Kleinstspuren und unter der herkömmlichen Nachweisgrenze fest, die auf Pestizide hinwies. In Verdacht geriet eine Baurestmassen-Deponie an der Traun. Dort wurde die chemische Verbindung ebenfalls gefunden.
Verschlechterung des Bodens und Grundwassers
Die drei Angeklagten bekennen sich nicht schuldig. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft einem Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes vor, veranlasst zu haben, dass Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion in die Deponie gebracht werden. Ihm droht eine Strafe bis zu drei Jahren Haft. Zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers stehen unter Verdacht, eine ausreichende Überwachung der gelieferten Abfälle unterlassen zu haben. Dadurch sei eine andauernde Verschlechterung des Bodens und des Grundwassers verursacht worden. Der Strafrahmen dafür: bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.
Der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma erklärte vor Gericht, das Waschwasser aus der Pflanzenschutzproduktion sei behandelt worden. Sei es danach unbedenklich gewesen, sei es in den Kanal geleitet worden, wenn nicht, sei es thermisch entsorgt worden. Der zweite Angeklagte gestand ein, dass die Eingangskontrollen auf der Deponie nicht lückenlos erfolgt seien. Aber mit der Entsorgerfirma habe eine langjährige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung bestanden. Es seien den Mitarbeitern und auch den Kontrolleuren der Behörden nie Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Sein Vorgesetzter war nach eigenen Angaben nur für die kaufmännische Abstimmung zuständig.