Die Frau mit Kontakten zur Staatsverweigerer-Szene hatte unter anderem den Landeshauptmann von Vorarlberg und hochrangige Bankenvertreter erpresst und genötigt.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die 60-Jährige hatte laut Anklage versucht, ein Darlehen in der Höhe von 150.000 Euro löschen zu lassen. Dazu habe sie Rechnungen wegen angeblicher Trademarkverletzungen verschickt. Betroffen waren neben dem Landeshauptmann und den Bankenvertretern auch der Vorstand der Wohnbauförderungsabteilung des Landes, eine Grundbuchrechtspflegerin und Richter des Landesgerichtes Feldkirch. Die Frau habe weiters mit der Eintreibung durch ein Inkassobüro und der Eintragung in ein internationales Schuldenregister gedroht.

"Ich habe nie vorgehabt, die Pfandbriefe zu verschicken", beteuerte die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck bereits zu Beginn. "Diese Pfandbriefe wurden für mich verfasst, sie wurden mir quasi übergestülpt", führte sie weiter aus. Die Rechnungen wegen angeblicher Trademarkverletzungen habe aber sie selbst sowohl verfasst als auch verschickt. Ein Inkassobüro hingegen habe sie nie tatsächlich einschalten wollen.

Verteidigerin fordert Freispruch

"Den Verfasser der Pfandbriefe habe ich im März 2015 kennengelernt", sagte die 60-jährige Vorarlbergerin. Mittlerweile bestünde kein Kontakt mehr zu diesem. Auch von der Gruppierung um diese Person, offenbar Staatsverweigerer, distanzierte sich die Beschuldigte im Rahmen der Verhandlung.

Die Staatsanwältin plädierte für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage, während die Verteidigerin einen Freispruch forderte. Die Tathandlungen seien lediglich "untaugliche Versuche" gewesen. Dieser Ansicht der Verteidigerin schloss sich die Richterin bei ihrem Schuldspruch nicht an. Diese Versuche seien "sehr unangenehm für die betroffenen Personen" gewesen. Der Strafantrag sei richtig gestellt, so die Richterin. Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Richterin 360 Tagsätze in der Höhe von je vier Euro.