Das Kloster reagierte in einer Aussendung auf einen Bericht in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins "profil". Sexueller Missbrauch sei "unentschuldbar" und "zutiefst verwerflich", wurde betont.
"Über minderjährigen Ministranten hergefallen"
"Wir bedauern sehr, dass der Missbrauch im Jahr 1993 durch den damaligen Augustiner-Chorherren ... stattfand", schrieb das Stift. Dem "profil" zufolge war der Mann "über einen minderjährigen Ministranten hergefallen". "Jeglicher Missbrauch, und erst recht der von Kindern oder Jugendlichen, ist nicht zu entschuldigen und gehört geahndet", betonte Propst Generalabt Bernhard Backovsky in der Aussendung.
"Als der Missbrauch am 2. Oktober 1993 im Stift bekannt wurde, hat man innerhalb von sechs Tagen reagiert und Herrn V. bereits am 8. Oktober 1993 suspendiert. Unmittelbar danach wurde er aufgefordert, aus dem Orden auszutreten. Dies bedeutete, in Rom um Dispens seiner im Orden abgelegten Gelübde anzusuchen. Andernfalls wäre ein kirchenrechtliches Entlassungsverfahren eingeleitet worden, das allerdings eine längere Vorgehensweise bedeutet hätte", hielt das Kloster fest.
"Bis zu seinem Austritt, der per Weisung aus Rom erfolgen muss, war das Stift jedoch kirchenrechtlich für seinen Unterhalt verpflichtet und entfernte ihn aus dem Stift in eine Wiener Wohnung. Diese Verantwortung endete mit seinem Austritt im Jahre 1994", wurde weiter erläutert. Rom sei von dem Vorfall informiert, "aber keine zivilrechtliche Anzeige erstattet" worden, "da die Mutter des Kindes dies nicht wollte, um ihr Kind nicht weiter zu belasten und den Missbrauch nicht öffentlich bekannt werden zu lassen".