Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Absage war wegen der Verhinderung eines Anwalts notwendig geworden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sie hätten bei einem unter anderem wegen Tierquälerei bereits rechtskräftig verurteilten Welpenhändler-Paar keine beziehungsweise ab 2012 nur lasche Kontrollen vorgenommen. Dabei hätten sie aber schon von davorliegenden massiven Verstößen gegen das deutsche Tierschutzrecht und einem bestehenden Tierhaltungsverbot in Deutschland Kenntnis gehabt. Zudem hätten sie laut Anklage seit dem ersten Lokalaugenschein von vorhandenen Mängeln und Verdachtsmomenten in Richtung Handel mit zugekauften, nicht aus eigener Zucht stammenden Hundewelpen gewusst.