Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Freitag entschieden. Der Verteidiger von Slobodan C, Michael Schnarch, hatte gleich nach dem Urteil wegen zweifachen Mordversuchs im März Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Hintergrund der Schießerei am 5. Juli 2015 dürfte eine Unterwelt-Fehde gewesen sein. Der Serbe Aleksandar A., der in Wien lebte, war mit einem Landsmann wegen Geldschulden in Streit geraten. Weil die Forderungen nicht einbringlich waren, wurde schließlich Slobodan C. nach Wien geschickt, um auf A. zu schießen.
Aleksandar A. rannte jedoch im Zick-Zack davon, als ihm der 13-Jährige und dessen Vater auf Fahrrädern entgegenkamen. Sie wollten einen Badeausflug zur Donauinsel unternehmen. Zwei Schüsse verfehlten den Flüchtenden, einer traf A. im Becken bzw. im Gesäß und ein Schuss drang in den Bauch des Burschen auf dem Rad ein. Der 13-Jährige sackte in der Sekunde mit der lebensgefährlichen Verletzung zusammen. Nur eine Notoperation rettete dem mittlerweile 15-Jährigen das Leben. Der Prozess gegen C. musste im März wiederholt werden, nachdem das Verfahren im November 2016 wegen Irrtums der Geschworenen - sie sprachen den 38-Jährigen frei - ohne Urteil zu Ende gegangen war.