Aufgrund einer Tatrekonstruktion am Dienstag seien die Haftgründe weggefallen, bestätigte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, entsprechende Medienberichte. Bisher sei Verdunkelungsgefahr angenommen worden.
Die Staatsanwaltschaft warte nunmehr auf noch ausständige Gutachten, sagte Köhl am Mittwoch. Dann werde über eine Anklage entschieden.
Opfer der Bluttat am Nachmittag des 4. August war ein 59-jähriger Landwirt geworden, der durch einen Messerstich tödlich verletzt wurde. Vorausgegangen war eine Meinungsverschiedenheit mit dem Sohn. "Es war Notwehr und kein Mord", hielt der Anwalt des jungen Mannes schon am Tag danach in einer Aussendung fest.