Der Vater ließ das Kleinkind bei einer Außentemperatur von 32 Grad und geschlossenen Fenstern im Auto zurück, während er in einem Einkaufszentrum shoppen ging. Am Donnerstag wurde der 28-Jährige dafür am Straflandesgericht zur Verantwortung gezogen.
Eine Passantin dürfte dem Buben das Leben gerettet haben. Sie wurde am Kundenparkplatz auf den schreienden Zweijährigen aufmerksam, der im Kindersitz gefangen war. Die Frau verständigte die Polizei, der Bub konnte von den Einsatzkräften rechtzeitig befreit werden. Im Polizeibericht wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Kind ein knallrot angelaufenes Gesicht und Anzeichen einer Dehydrierung aufwies. Die Bekleidung des Buben war komplett durchgeschwitzt, der Kindersitz durchnässt.
Temperatur im Auto war "gemütlich"
"Dass Ihr Sohn überlebt hat, ist ein Glücksfall", meinte Richterin Olivia-Nina Frigo zum Angeklagten und erinnerte diesen an das Schicksal eines gleichaltrigen Buben, der Mitte August in Vorarlberg im Pkw seiner Mutter starb. Diese hatte ihn gleich für mehrere Stunden im Auto sitzen lassen. "Es tut mir aufrichtig leid. Es war extrem unüberlegt", gab sich der 28-Jährige zerknirscht.
Der Mann hatte sich am 6. Juli zunächst in einem Textilgeschäft drei T-Shirts besorgt. Dann überkam ihn der Durst, er besorgte sich daher noch in einem Supermarkt etwas zu trinken. "Es war eine größere Schlange an der Kassa. Leider hab' ich länger zum Zahlen gebraucht", verriet er der Richterin. Im Auto hätte es aber grundsätzlich "eine gemütliche Temperatur" gehabt: "Vorher war ja die Klimaanlage eingeschaltet." Außerdem sei es "eh leicht bewölkt" gewesen.
Zumindest 40 Minuten musste der Bub ausharren, ehe er wieder Frischluft atmen konnte. Dass der Kleine unnötigerweise Qualen ausgesetzt wurde, stand für die Richterin außer Zweifel. Sie verurteilte den Vater wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person (Paragraf 92 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der 28-Jährige akzeptierte die Strafe: "Ich hab' Mist gebaut und muss dafür gerade stehen." Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.