Weil ein Autohaus im Lungau laut Anklage um rund 600.000 Euro geprellt worden war, haben sich am Montag fünf Angeklagte vor einem Schöffengericht in Salzburg verantworten müssen. Dem Hauptbeschuldigten, einem ehemaligen Geschäftsführer der Firma, wurde schwerer Betrug, Untreue, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung vorgeworfen. Der 48-Jährige zeigte sich teilweise geständig.

Am Firmenkonto bedient

Der Ex-Geschäftsführer, der auch Prokurist des Unternehmens war, hat sich der Staatsanwaltschaft zufolge einerseits vom Firmenkonto private Kreditraten oder Einkäufe für den Hausbau abbuchen lassen und dazu auch die Kreditkarte des Autohauses verwendet. Außerdem soll er eingetauschte Gebrauchtwagen mittels gefälschten Verträgen "schwarz" an Kunden verkauft haben.

An den Malversationen im Zeitraum von 2014 bis 2016 hat sich laut Anklage auch der Buchhalter der Firma beteiligt, der die privaten Aufwendungen des Geschäftsführers abbuchte. Die beiden sollen eine Schwarzgeldkasse eingerichtet haben, aus der sie sich offenbar laufend bedienten. Der Buchhalter legte zu den Betrugsvorwürfen ein Geständnis ab. Er habe den ihm angelasteten Schaden bereits wieder gut gemacht, betonte sein Verteidiger.

Der Hauptbeschuldigte soll auch an zahlreichen Versicherungsbetrügereien mit Autoreparaturen beteiligt gewesen sein. Gemeinsam mit Serviceberatern, Sekretärinnen und dem Buchhalter sollen falsche oder fingierte Schadensfälle an Versicherungen gemeldet und über nicht erfolgte Schadensreparaturen Erlöse lukriert worden sein. Das Geld blieb teils am Firmenkonto oder floss auf das Konto der mitangeklagten Frau des Geschäftsführers.

Der Rechtsvertreter des geschädigten Autohauses erläuterte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Nicole Haberacker, dass fast alle Malversationen auf Anordnung des Hauptbeschuldigten erfolgt seien. Laut dem erstinstanzlichen Urteil eines Arbeitsgerichtsverfahren, in dem die Entlassung des Geschäftsführers als gerechtfertigt erachtet worden sei, habe der 48-Jährige eine "Fülle von kriminellen Handlungen" gesetzt. Der Privatbeteiligten-Vertreter forderte von dem Angeklagten 648.000 Euro Schadensersatz.

Zwölf Angeklagte

Die Besitzerin des Autohauses hatte im Dezember 2015 Anzeige erstattet. Die Ermittler hegten den Verdacht, dass der Geschäftsführer für gebrauchte Eintauschwagen teilweise immense Preise bezahlt habe, um die Firma in den Konkurs zu treiben. Eine Insolvenz konnte abgewendet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst zwölf Personen angeklagt, es kam mittlerweile zu mehreren diversionellen Erledigungen.

Alle fünf Personen, die heute auf der Anklagebank Platz nahmen, sind unbescholten. Ein beschuldigter Lungauer, der von dem Autohaus ein neues Auto zu einer sehr günstigen Leasingrate erhielt, weil der Hauptbeschuldigte ihn als seinen Mitarbeiter ausgegeben hatte, beteuerte seine Unschuld. Es gebe keinen Schaden und keinen Schädigungsvorsatz, sagte dessen Verteidiger. Der Anwalt einer Disponentin des Autohauses, die wegen eines Faktums angeklagt wurde, ersuchte um einen Freispruch im Zweifel.

Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten erklärte, dass sein Mandant in einzelnen Anklagepunkten ein Teilgeständnis ablegen werde. Er zog die Höhe der angeklagten Schadenssumme in Zweifel. Das Beweisverfahren werde ergeben, dass die Abrechnung mit den Kaskoversicherungen genauso erfolgt sei wie bei anderen Reparaturwerkstätten auch. Die Frau des Geschäftsführers sei freizusprechen, "sie kann nichts dafür", meinte der Verteidiger. Der Prozess am Landesgericht Salzburg ist bis Freitag anberaumt.