Der Prozess gegen einen 47-jährigen Mann, der die Tochter seiner langjährigen Lebensgefährtin erstmals missbraucht haben soll, als das Mädchen elf war, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht ein weiteres Mal vertagt worden. Grund: Handydaten, die einen Kommunikationsverlauf zwischen dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer belegen, müssen noch vom Bundeskriminalamt ausgewertet werden.

Dem Mann wird schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, Vergewaltigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Zu einer ersten Vergewaltigung soll es noch vor dem zwölften Geburtstag des Mädchens gekommen sein. Vor Gericht landete der Mann aber erst, nachdem er im Vorjahr wieder Kontakt zu der mittlerweile 19-Jährigen aufgenommen hatte und ihr per Smartphone obszöne Nachrichten zukommen ließ.

"Ich war betrunken"

Die 19-Jährige beschloss am nächsten Tag, die Polizei zu informieren. Sie bestellte die Beamten telefonisch in das Lokal des Stiefvaters, nachdem sie den Gastronomen dort zur Rede stellen wollte. Diese Unterredung geriet allerdings außer Kontrolle. Die 19-Jährige griff zu einem Küchenmesser und stach dem 47-Jährigen in die linke Hand sowie in die Oberlippe. Der Mann habe sie vor Jahren vergewaltigt, teilte sie beim Eintreffen der Polizei mit. Die junge Frau wurde dafür im vergangenen November wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft bedingter Haft verurteilt.

In seinem Verfahren bestreitet der 47-Jährige die sexuellen Übergriffe: "Sie lügt." Er habe zwar die anzüglichen Mitteilungen abgeschickt, doch wären diese Auswuchs seines damals ausgiebigen Alkoholkonsums gewesen: "Das war in der Nacht. Ich war betrunken." In sexueller Hinsicht habe er "nichts gewollt", blieb der Angeklagte in der heutigen Verhandlung bei seiner bisherigen Verantwortung.

Der Fall ist insofern bemerkenswert, als die Betroffene schon im Jahr 2009 mit Hilfe einer Lehrerin, der sie sich anvertraut hatte, den Partner ihrer Mutter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte. Als sie bei der Staatsanwaltschaft dazu als Zeugin aussagen sollte, traf sie zufällig am Gang mit dem Verdächtigen und ihrer Mutter zusammen, die ihr bis heute nicht glaubt. Diese Begegnung dürfte das Mädchen überfordert haben - in der anschließenden kontradiktorischen Befragung zog sie die Anschuldigungen zurück.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Im Jänner 2017 fand dann im Hinblick auf das letztjährige Geschehen eine zweite kontradiktorische Befragung statt, in der die 19-Jährige im Detail die Erlebnisse aus ihrer Kindheit schilderte. Der Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer) sichtete am heutigen Verhandlungstag die Bänder von beiden Befragungen, im Anschluss stand die junge Frau noch persönlich für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Öffentlichkeit war währenddessen aus Opferschutzgründen durchgehend vom Verfahren ausgeschlossen.