Ein ehemaliger niederösterreichischer Kriminalist, der im Dezember 2014 gemeinsam mit seiner heutigen Frau (54) wegen versuchten Betrugs zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden war und im Vorjahr eine Fußfessel bewilligt bekam, kämpft nun um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Ein der APA vorliegender, entsprechender Antrag an das Justizministerium ist mit 9. August datiert.

Der heute 67-Jährige war nach Aufkommen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Korruption suspendiert worden. Es ging u.a. um falsch oder zu Unrecht kassierte Überstunden, Reisegebühren und Gefahrenzulagen sowie widerrechtliche Abfragen am Polizeicomputer-System. Diese Vorwürfe wurden im Prozess ausgeschieden und deren weitere Verfolgung später eingestellt. Übrig blieb die angelastete Vortäuschung eines Raubüberfalls mit 100.000 Euro Schaden, um die Versicherungssumme zu kassieren. Aus Befangenheitsgründen wurde das Verfahren nicht in Niederösterreich, sondern am Landesgericht Eisenstadt geführt.

Der frühere Top-Ermittler begründete die aus seiner Sicht bestehende Rechtswidrigkeit des damaligen Urteils unter anderem damit, dass die Schöffen späteren Angaben zufolge zum einen von seiner Unschuld überzeugt und zum anderen mit der Verhandlung überfordert gewesen seien. Drei Sachverständige und Zeugen hätten sich für seine Unschuld entschieden. Die Richterin habe sich über die Gutachten hinweggesetzt, argumentierte der Mann und verwies auch auf ein 2016 erhaltenes anonymes Schreiben zum Urteilsspruch.

Das Urteil hatte 2015 Rechtskraft erlangt. Nach Tragen der Fußfessel wäre die Causa eigentlich abgeschlossen, aber es gehe ihm um Gerechtigkeit, betonte der 67-Jährige.