Die Leiche wurde in einem Bach gefunden. Laut Obduktionsergebnis ist die Frau ertrunken. Zunächst ging man von Selbstmord aus. Doch Einblutungen am Hals wiesen auf ein mögliches Gewaltverbrechen hin. Allerdings konnte auch ein Ergänzungsgutachten der Gerichtsmedizin noch keine Klarheit bringen.

Die Tote wurde am 9. Dezember um 11.05 Uhr im Mühlbach im Salzburger Stadtteil Liefering nach einer Suchaktion 200 Meter unterhalb ihres Wohnhauses entdeckt. Sie lag in dem rund 30 Zentimeter tiefen Wasser. Eine erste Untersuchung der Gerichtsmedizin Salzburg ergab, dass die Verletzungen nicht zweifelsfrei von einem Sturz stammten. Es wurden Einblutungen im rechten Schläfenbereich und in der Halsmuskulatur festgestellt, die ein Fremdverschulden nicht ausschließen konnten. Die Frau könnte gewürgt worden sein.

Ursache der Einblutungen im Halsbereich nach wie vor nicht geklärt

Die Staatsanwaltschaft hat zur Klärung des Falles ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis, dass weiterhin sowohl ein Selbstmord als auch ein Unfall, eine fahrlässige Tötung oder ein Mord in Betracht gezogen werden kann, wie Mediensprecherin Barbara Fischer am Dienstag vor Journalisten erläuterte. Die Gerichtsmedizin Salzburg stellte zwar fest, dass die Einblutungen am Hals nicht durch einen Sturz mit dem Kopf nach vorne samt Aufschlagen auf einem Stein verursacht wurden. Sehr wohl könnten die Einblutungen aber während eines Sturzes nach hinten durch Überstrecken des Halses entstanden sein - damit könne die Unfallversion weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Einblutungen könnten allerdings auch die Folge von Drosseln oder Würgen gewesen sein.

Unfall, Mord oder Selbstmord seien möglich

"Ein Unfall, ein Mord oder Selbstmord ist nach wie vor möglich", sagte Fischer. Mit dem Ergänzungsgutachten habe man zu eruieren versucht, ob es eine harmlose Erklärung für die Einblutungen am Hals gebe. Da aber ein Gewaltverbrechen weiterhin nicht ausgeschlossen werden kann, wurde das Landeskriminalamt Salzburg am 22. August mit weiteren Ermittlungen betraut. Überprüft und dokumentiert wird die mögliche Einstiegs- oder Einsturzstelle in das Bachbett, die Beschaffenheit der Böschung und des Baches - ob sich etwa Steine darin befinden - und die mögliche Sturzhöhe. Falls festgestellt werde, dass keine Steine im Bach liegen, könnte sich der Verdacht auf eine Gewalteinwirkung verhärten, sagte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.

Bevor die Leiche der Salzburgerin entdeckt wurde, hatte ihr Lebensgefährte eine Vermisstenmeldung aufgegeben. Er erklärte gegenüber der Polizei, dass er sie zuletzt um 23.00 Uhr in der Todesnacht gesehen habe. Er gab an, dass sie Diabetikerin sei. Die Frau soll auch an Epilepsie gelitten haben. Die Mutter des Lebensgefährten erzählte den Ermittlern, dass die 61-Jährige mit einer schweren Osteoporose zu kämpfen hatte. Wenige Stunden vor ihrem mutmaßlichen Suizid soll die 61-Jährige aber noch eine Einladungsliste für ein Weihnachtsfest geschrieben haben. Die Schwester der Verstorbenen glaubt nicht an einen Selbstmord.

Einem toxikologischen Gutachten zufolge war die 61-Jährige zum Todeszeitpunkt weder alkoholisiert noch hatte sie Drogen konsumiert. Festgestellt wurden lediglich Spuren eines Schmerzmittels. Den Ermittlern kam zu Ohren, dass der Begünstigte der Lebensversicherung der Verstorbenen der Lebensgefährte sei.