Er zeigte sich reumütig geständig. Der Fall kam erst ans Tageslicht, nachdem die nunmehr erwachsene Frau im Jahr 2016 einen Selbstmordversuch verübt hatte. Das Opfer war im Tatzeitraum 1991 bis 1996 zwischen elf und 16 Jahre alt. Laut Staatsanwältin Barbara Fischer erlitt es eine posttraumatische Belastungsstörung, die durch die Taten des Vaters herbeigeführt worden und mit einer schwerer Körperverletzung vergleichbar sei. Fischer warf dem Salzburger drei Delikte vor: Unzucht und sexueller Missbrauch mit Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Im Ermittlungsverfahren legte er bereits ein Geständnis ab, vor Gericht wollte er nicht mehr aussagen. Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Christian Hochhauser ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung dazu ab. Dem Pensionisten wurden mehrere Übergriffe angelastet. Er habe im Jahr 1991 die Geschlechtsteile seiner damals elfjährigen Tochter intensiv betastet, erklärte Fischer. Als die Tochter 13 Jahre alt gewesen sei, habe er ihr befohlen, sie solle an sich selbst geschlechtliche Handlungen setzen. Als 16-Jährige habe sie auch bei ihrem Vater geschlechtlichen Handlungen vornehmen müssen. Er habe ihr erklärt, dass er sie durch die körperliche Darstellung sexuell aufklären wolle und dies auch im Einverständnis der Mutter geschehe.
Opfer fügte sich Selbstverletzungen zu
Es kam zum Streit zwischen den Eltern, 1996 zogen Mutter und Tochter aus, 1997 erfolgte die Scheidung. Als psychische Folge der sexuellen Übergriffe habe sich das Mädchen Selbstverletzungen zugefügt, beispielsweise durch Aufritzen der Haut, und an Magersucht gelitten, schilderte die Staatsanwältin. Die Selbstmordgedanken, welche die junge Frau plagten, gipfelten laut Fischer in einem Selbstmordversuch im September 2016. Nach Einnahme eines Medikamentencocktails auf einem Parkplatz im Flachgau fuhr sie mit dem Auto gegen einen Baum.
"Zeugen fanden sie und riefen die Polizei. Vor Ort gab sie an, sie wolle sich das Leben nehmen, weil sie nicht mehr könne. Sie sagte, sie sei von ihrem Vater vergewaltigt worden", erklärte die Staatsanwältin. "Das war der Aufschrei einer verwundeten Seele und der Beginn des Verfahrens." Nach dem Suizidversuch wurde die Frau in einer Klinik behandelt und die mutmaßliche Unzucht angezeigt. Der neuro-psychiatrische Sachverständige Ernst Griebnitz stellte bei der Patientin eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und eine depressive Störung fest.
Verteidiger Michael Langhofer machte kein Hehl daraus, dass die Frau unter den Taten seines Mandanten gelitten habe. "Er ist geständig, er wollte selbst die Familientragödie beenden und zu seiner Verantwortung stehen. Er entschuldigt sich dafür und hat alles offen gelegt." Opferanwalt Stefan Launsky forderte 10.000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer, wovon der Verteidiger 5.000 Euro anerkannte.