Weil er im Februar im Weinviertel zwei Wochen nach einem gescheiterten Versuch einen Bankomat gesprengt hatte, ist ein 35-jähriger Pole am Freitag des schweren Diebstahls durch Einbruch und Sachbeschädigung, gewerbsmäßig im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen, schuldig gesprochen worden. Das Urteil von vier Jahren Haft ist rechtskräftig.
Die Beute hatte das Trio durch drei geteilt - jeder bekam 6.000 Euro. Seine Mittäter nannte der Beschuldigte jedoch in dem Prozess aus Angst um seine Familie nicht. Ansonsten wertete der Schöffensenat das umfassende - wenn auch laut dem Richter "beschönigende" - Geständnis als mildernd. Erschwerend auf die Strafbemessung wirkten sich jedoch die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten in Deutschland und den Niederlanden sowie die mehrfache Qualifikation aus. Der Strafrahmen für die Delikte lag bei siebeneinhalb Jahren.