Obwohl die Staatsanwältin aus general- und spezialpräventiven Gründen zumindest eine teilbedingte Strafe gefordert hatte, ist ein 24-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Wien wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung zu 18 Monaten verurteilt worden, die ihm zur Gänze für eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen werden. Der Iraker nahm das Urteil an, während die Anklage Strafberufung anmeldete.
Der jungen Frau war im August des Vorjahres auf dem nächtlichen Heimweg ein Mann vom Praterstern bis zu ihrem Wohnhaus gefolgt. Dort sprach er sie nach Mitternacht an: Zuerst fragte er nach dem Weg, dann sagte er "Ich liebe Dich", worauf ihm die Frau einerseits ihr Desinteresse deutlich zu verstehen gab und sich zum hellerleuchteten Uniqa-Gebäude flüchtete.
Als sie nach einiger Zeit dachte, sie könnte nun sicher in ihr Wohnhaus, sperrte sie die Haustür auf und wurde sogleich vom Angeklagten hineingestoßen und bedrängt. Lediglich aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr bleib es beim Versuch, sie zu betasten und zu küssen. Das Opfer, deren Aussagen verlesen wurden, war sich sicher, sie wäre ansonsten vergewaltigt worden. Nachdem der 24-Jährige von ihr abgelassen hatte, war die junge Frau so voller Adrenalin, dass sie ihren Peiniger sogar verfolgte, er konnte aber zunächst entkommen.
"Verrücktes Handeln" wegen Alkoholgenuss
Der Angeklagte nahm vor Gericht die Schuld auf sich, auch wenn er meinte, das Opfer würde "übertreiben". Sein "verrücktes Handeln" verteidigte er mit dem angeblich zuvor erstmals konsumierten Alkohol, wovon das Opfer aber nichts mitbekommen hatte.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Nina Steindl sah nur Milderungsgründe für den Iraker. Das reumütige Geständnis sei in derartigen Verfahren nicht üblich, ebenso sei er unbescholten und es wäre glücklicherweise nur beim Versuch geblieben. Vergeblich hatte die Anklägerin darauf hingewiesen, dass nur die entschiedene Gegenwehr des Opfers Schlimmeres verhindert habe und die Alkoholisierung nur eine Ausrede des Beschuldigten wäre. Angesichts ähnlicher Vorfälle mit Ausländern, die sich zuletzt gehäuft hätten, sollte der Angeklagte aus präventiven Gründen zumindest einige Zeit in Haft kommen. Durch ihre Berufung wird das Oberlandesgericht nun über die tatsächliche Höhe der Strafe entscheiden müssen.