Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Der vermeintliche Vater wurde mit seinen Ansprüchen von über 60.000 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Die heute 52-Jährige hatte 1995 erfahren, dass sie schwanger ist. Eine Rückrechnung nach Angaben der Gynäkologin über den Geburtstermin brachte für die Frau ein eindeutiges Ergebnis: Der heute ebenfalls 52-Jährige, der Bruder einer Freundin aus der Steiermark, ist der Vater ihres Kindes. Sie hatte im fraglichen Zeitraum einen One-Night-Stand mit dem damals bereits Vergebenen gehabt. Eineinhalb Wochen zuvor hatte sie sich mit einem Deutschen vergnügt. Der schien ihr aber aufgrund der Berechnungen nicht als Erzeuger infrage zu kommen.
61.440 Euro bezahlt
Die Frau konfrontierte den Steirer, der bereits ein Kind hatte, damals mit seiner kommenden Vaterschaft. Der reagierte sehr ablehnend. "Das Kind muss weg, du ruinierst mich", soll er gesagt haben. Die Oberösterreicherin entschied sich aber für ihre Tochter und gegen Alimente. Dann forderte sie auf Anraten von Freunden und Familie doch Geld von dem Mann. Er zahlte auch - insgesamt über die Jahre 61.440 Euro - es gab aber nie Kontakt zu seiner vermeintlichen Tochter. Erst als die Ehefrau des Mannes auf Facebook schaute, ob das Mädchen die Reifeprüfung geschafft hat, fiel ihr auf, wie wenig der Teenager dem vermeintlichen Vater glich.
Also verlangte der Steirer einen Vaterschaftstest. Das negative Ergebnis ließ alle aus allen Wolken fallen. Daraufhin unterstellte er der 52-Jährigen, dass sie wissentlich vom Falschen Geld verlangt habe. Das war zuvor nie Thema gewesen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte die Frau sagen müssen, dass sie in dem Zeitraum auch noch mit einem anderen Mann Sex hatte. "Ich habe gedacht, ich weiß wer es ist", entgegnete die Beschuldigte. Für den Richter klang das überzeugend. "Wenn sie für sich zu diesem Ergebnis kommt, fehlt für mich der Vorsatz", kam es zum Freispruch für die unbescholtene Frau.