Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung brachten einem 51-jährigen mittlerweile reuigen "Staatsverweigerer" am Montag am Landesgericht Salzburg eine Haftstrafe von neun Monaten bedingt ein. Der Lungauer hatte sechs Personen wegen angeblicher Schulden in der Höhe von bis zu fünf Millionen Euro in ein US-Schuldregister eintragen lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Pfandbriefe an mehrere Personen verschickt
Nach geschäftlichen Problemen und einer daraus folgenden Zwangsversteigerung schickte der ehemalige Unternehmer der Gerichtsvorsteherin des Bezirksgerichts Tamsweg, einem Gerichtsvollzieher, einem Bankdirektor und drei weiteren Personen, darunter Gerichtsmitarbeitern, Pfandbriefe in der Höhe von bis zu fünf Millionen Euro, drohte mit deren Vollstreckung und ließ die Betroffenen in ein US-Schuldregister eintragen. "Mir ist mittlerweile bewusst, dass das vielleicht nicht ganz richtig war", sagte der Salzburger vor Gericht.
Der auf das Existenzminimum gepfändete Kraftfahrer gab auch an, mit der staatsfeindlichen Verbindung "One People's Public Trust" (OPPT) nichts zu tun zu haben. Er habe sich nur Vorträge angehört. "Das darf man ja", sagte der Angeklagte. Beim selbst ernannten "Staatenbund" sei er Mitglied gewesen, aber gleich wieder ausgestiegen. "Ich bin kein Staatsverweigerer", stellte der 51-Jährige klar.
"Das Ganze hat ja eine Geschichte. Ich bin der Meinung, dass ich das Opfer bin", begründete der Ex-Unternehmer seine Taten. 2008 habe er bei seinem Unternehmen einen großen Umsatzgeber verloren, und ein Geschäftspartner sei ausgestiegen. Die Bank habe ihn gezwungen, das Grundstück mit dem Firmengebäude von seinem Privatbesitz auf das Unternehmen zu überschreiben.
"Das habe ich aus Notwehr gemacht"
Nachdem er seine Schulden nicht bedienen konnte, kam es zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft, auf die der Angeklagte mit seinen Schreiben an die Bank und an die Behörden reagierte. "Das habe ich aus Notwehr gemacht, ich wollte das Ganze retten", sagte der Salzburger vor Gericht. Im Zuge dessen zweifelte er auch die Geldschöpfung der Bank bei der Kreditvergabe an.
Der Angeklagte war schon vor mehreren Monaten aufgrund zweier Schreiben zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Da sich das aktuelle Verfahren aber auf einen früheren Zeitpunkt bezog, galt er als unbescholten. Der Angeklagte nahm sich nach dem Urteil Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.