Der Angeklagte hatte die 23-jährige Frau am 14. Jänner 2017 an einer Straßenbahn-Haltestelle angesprochen. Er brachte die Frau dazu, dass sie sich ihm anschloss, zunächst mit ihm auf einer Parkbank Wodka trank und ihn schließlich in die Wohnung eines Bekannten begleitete, wo der Mann ihr weiter Alkohol aufwartete.
Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Mann es von Anfang an auf intimen Kontakt angelegt hatte. "Sie haben sie abgefüllt, um mit ihr Sex zu haben", stellte Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung fest. Der 32-Jährige, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet hatte, reagierte erbost: "Was sind das für Menschenrechte?" Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Wehrlosigkeit ausgenützt"
Als die 23-Jährige aufgrund ihres angetrunkenen Zustands wegdämmerte, "haben Sie ihre Wehrlosigkeit ausgenützt", fasste der Vorsitzende die Beweisergebnisse zusammen. Der Darstellung der Frau zufolge hatte sie dem Afghanen von Anfang an klar gemacht, dass sie an seinen Annäherungsversuchen nicht interessiert war. Als sie keinen Widerstand mehr leisten konnte, soll er dessen ungeachtet mit ihr verkehrt haben, weshalb er letzten Endes wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 StGB) verurteilt wurde. Verteidiger Georg Bürstmayr legte dagegen Rechtsmittel ein.
Dem Senat war die 23-jährige Frau bereits aus einem vorangegangenen Verfahren bekannt. Sie war bereits im April 2016 von einem anderen Afghanen missbraucht worden. In diesem Fall wurde der Täter vor wenigen Monaten wegen versuchter Vergewaltigung - nicht rechtskräftig - verurteilt. Die Frau weist eine außergewöhnliche Persönlichkeitsstruktur auf. Sie lässt sich leicht beeinflussen und hat Defizite, was ihr Durchsetzungsvermögen betrifft. "Sie tut sich schwer, Nein zu sagen", so der Eindruck des vorsitzenden Richters nach der eingehenden Befragung der 23-Jährigen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen wurde.
Afghane hat mehrere Vorstrafen
Nach dem Sex wechselte der Angeklagte mit der angeschlagenen Frau in die Wohnung eines 70-jährigen Afghanen, wo er sie eingeschüchtert haben soll, um sie von einer Anzeige abzuhalten. Der Afghane weist mehrere Vorstrafen auf. Im Jahr 2010 wurde er wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er hatte sich den gerichtlichen Feststellungen zufolge einer angetrunkenen jungen Frau angenähert und diese mit Gewalt zu Sex gezwungen.
Nach seiner Entlassung wurde er ein weiteres Mal wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Beim Fortgehen hatte er zwei junge Mädchen kennengelernt, die er zu sexuellen Handlungen überreden wollte. Als diese ablehnten, wurde er ihnen gegenüber handgreiflich und reagierte sich ab, indem er ihre Handys demolierte.