Der Prozess um einen Badeunfall am Neufelder See hat am Donnerstag mit einer diversionellen Erledigung mit Verantwortungsübernahme der drei Angeklagten geendet. Die drei Lehrer stimmten dem Vorschlag des Richters Andreas Beneder zu, Geldstrafen in der Höhe zwischen 1.900 und 2.100 Euro zu zahlen. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte der Diversion zu.

Der angeklagte Sportlehrer hatte zuvor bei der Befragung durch den Richter erklärt, dass der damals 13-jährige Bursch beim Baden am Vortag des Unfalls keine Anzeichen gezeigt hätte, nicht schwimmen zu können. Mit der "Sicherheit und dem Schwimmstil" sei es "keine Frage" gewesen, ob der Schüler schwimmen könne.

Das inzwischen 14-jährige Opfer konnte sich im Zeugenstand nicht mehr an den Unfall erinnern. Vom Richter gefragt, ob er schwimmen könne, antwortete der Bursch "Nein". Er sei mit seinem Vater mehrmals in einem Schwimmbad in Österreich gewesen, dort aber nicht geschwommen.

Lehrer hatten keinen Sichtkontakt

Drei Lehrer standen am Donnerstag in Eisenstadt wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Unter ihrer Aufsicht soll 2016 ein damals 13-jähriger afghanischer Schüler im Neufelder See (Bezirk Eisenstadt Umgebung) untergegangen sein. Die drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Frau und die zwei Männer am Tag des Unfalls nicht in unmittelbarer Nähe zu den badenden Schülern befunden. Es habe kein Sichtkontakt zu den Kindern bestanden. Die Lehrer seien erst von Schülerinnen über den Vorfall informiert worden.

Bei dem Badeunfall am 29. Juni 2016 war der Jugendliche im Neufelder See untergegangen. Nach einer Suchaktion barg ein Taucher den Burschen schließlich aus sechs Metern Tiefe. Er war zumindest 30 Minuten unter Wasser gewesen und wurde vom Notarzt reanimiert. Der Jugendliche wurde danach wochenlang intensivmedizinisch betreut. Laut Anklage hatte der Sauerstoffmangel einen Herzstillstand und eine anoxische Hirnschädigung zur Folge. Der Strafrahmen für schwere Körperverletzung beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe.

Klasse war am Vortag schwimmen

Sie sei davon ausgegangen, dass der 13-jährige Schüler schwimmen konnte, sagte die 57-jährige Lehrerin. Bereits am Vortag des Unfalls sei die Klasse in einem Freibad schwimmen gewesen. Dort sei der 13-Jährige ins Wasser gegangen, "als wäre er bereits hundert Mal im Schwimmbad gewesen", so die Angeklagte.

In Neufeld habe sie gewusst, dass der Schüler "auf keinen Fall irgendeinen gefährlichen Unfug" machen würde, meinte die 57-Jährige. Obwohl der 13-Jährige erst ein halbes Jahr in der Klasse gewesen sei, habe vor es dem Baden im See keine Zusatzanweisungen an den Burschen gegeben. Mit dem damals anwesenden Sportlehrer wären die Schwimmkenntnisse des Schülers nicht besprochen worden.

Als sie von den Mädchen vom Verschwinden des 13-Jährigen informiert worden war, habe sie sofort den Bademeister alarmiert. Bis zum Eintreffen des Tauchers habe es dann aber eine "quälend lange Zeit" gedauert.