Eine Mutter, die im Februar in Nußdorf am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) ihren neunjährigen Sohn getötet hat, ist am Mittwoch von einem Geschworenengericht in Wels in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Motiv für die Tat dürfte gewesen sein, dass sich die Frau aufgrund ihrer Erkrankung zunehmend gesellschaftlich isoliert gefühlt hatte.
Der Entschluss zu der Tat ist laut den Angaben der Frau relativ spontan entstanden, es habe keinen genauen Plan gegeben. In den frühen Morgenstunden des 18. Februar würgte die damals 38-Jährige den Buben im Kinderzimmer zunächst und schnitt ihm dann die Pulsadern auf, woraufhin er verblutete. Zum Abschied legte sie dem Schüler noch sein Lieblingskuscheltier auf die Brust. Danach überlegte sie, wie sie sich selbst das Leben nehmen könne, zwei Versuche scheiterten aber. Zwischendurch hängte sie noch einen Abschiedsbrief an die Terrassentüre, der von außen sichtbar war. Ihre nebenan wohnende Mutter entdeckte den Brief einige Zeit später und fand im Haus ihre blutende Tochter sowie den toten Enkel.
Krankheit als eine Zäsur
Die ehemalige Lehrerin leidet seit etwa 2014 an paranoider Schizophrenie. Zuvor waren ihre Lebensumstände solide, die Krankheit sei aber eine Zäsur gewesen, so die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner, die der Frau Zurechnungsunfähigkeit bescheinigte. Sie sei mehrmals - auch auf Initiative der Mutter, die sich sehr um sie kümmert - in Therapie gewesen, habe aber wenig Krankheitseinsicht gezeigt und die Medikamente immer wieder eigenmächtig abgesetzt, unter anderem auch, weil sie zu Gewichtszunahme führten.
Laut ihrem Verteidiger wollte die Frau dieses Mal aber selbst in Behandlung bleiben und in eine Anstalt eingewiesen werden. Er sprach von einer "furchtbaren Tragödie". Seine Mandantin habe sich für die Krankheit geschämt. Die Frau hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, sie und ihr Sohn seien dadurch gesellschaftlich immer mehr in Isolation geraten, der Bub sei zu keinen Geburtstagsfeiern mehr eingeladen worden und dafür habe sie sich schuldig gefühlt. Im Prozess selbst schwieg sie zu den Vorwürfen.
Staatsanwalt Christoph Weber beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen urteilten einstimmig, dass die Frau die Tat begangen habe und dass sie zurechnungsunfähig sei. Sowohl die Betroffene als auch die Anklagebehörde nahmen den Spruch an, er ist somit rechtskräftig. Die Frau wirkte bei der Urteilsverkündung gefasst und verabschiedete sich noch von ihrer Mutter und einem Verwandten, bevor sie hinausgebracht wurde.