Die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen, die aufgrund der Vogelgrippe von Geflügelhaltern auch nach der Aufhebung der Stallpflicht Ende März einzuhalten waren, sind heute, Dienstag, aufgehoben worden. Seit Mai 2017 wurde sowohl international als auch in Österreich eine wesentliche Verbesserung der epidemiologischen Situation beobachtet wurde, teilte das Gesundheitsministerium mit.

5000 Tiere in Vorarlberg wurden gekeult

Seit November 2016 wurde in vielen europäischen Ländern ein Geflügelpest-Seuchenzug beobachtet, der in Österreich vor allem Wildvögel betraf. Auch in Betriebe in Vorarlberg und im Burgenland wurde das Virus nachgewiesen. Bei dem Betrieb Burgenland handelte es sich um eine "Hobbyfreilandhaltung" für den privaten Bedarf, der rund 100 Tiere, vor allem Hühner umfasste. In Vorarlberg, wo das Virus zuerst registriert wurde, waren es rund 5000 Tiere, die gekeult werden mussten. Damit war der Verlauf in Österreich weitaus weniger dramatisch als etwa in Deutschland oder Ungarn, wo die Zahl der Keulungen jeweils in die Millionen ging.

Das Gesundheitsministerium reagierte auf das Virus H5N8 mit einer Stallpflicht zum Schutz des Hausgeflügels vor einer möglichen Infektion mit dem Erreger der hochpathogenen Geflügelpest. Sie wurde am 10. Jänner 2017 ausgesprochen.

In einigen österreichischen Regionen galt die Stallpflicht schon davor. Zuerst wurde sie am 11. November für elf Vorarlberger Bodensee-Anrainergemeinden ausgesprochen. Das hatte zur Folge, dass zwei Vorarlberger Geflügelzuchtbetriebe bereits am 3. Februar ihre Produkte nicht mehr als "Eier aus Freilandhaltung" verkaufen durften. Diese mussten als Eier aus "Bodenhaltung" umdeklariert werden.

Krauskopfpelikane in Schönbrunn betroffen

Nachdem auch im Frühjahr 2017 weitere Wildvögel tot aufgefunden und positiv auf Geflügelpest untersucht wurden, konnte die Infektionsgefahr weiterhin nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher setzte das Gesundheitsministerium die "Kundmachung über amtlich angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Geflügelpest 2017" in Kraft, die es den Geflügelhaltern von 25. März an zwar ermöglichte, ihr Geflügel wieder ins Freie zu lassen, aber gleichzeitig auch verpflichtete, bestimmte Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten. Diese Pflichten wurden nun ebenfalls aufgehoben.

Der Vogelgrippe-Virus hat Anfang März auch allen Krauskopfpelikanen im Tiergarten Schönbrunn das Leben gekostet. Nachdem die Krankheit bei einem Tier nachgewiesen worden war, lag zwei Tage später auch ein entsprechender Befund der Agentur Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für die restlichen 20 Vögel vor, die daraufhin getötet wurden.