Vergleichsweise milde ist ein Vater am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen davon gekommen, der nach einer ausgedehnten Weihnachtsfeier seiner unmündigen Tochter zu nahe gekommen war. Der 34-Jährige wurde wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung zu zehn Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt.

Der Mann war in der Nacht auf den 21. Dezember 2016 schwer betrunken von einer Firmen-Weihnachtsfeier heimgekommen, auf der neben dem bevorstehenden Fest auch seine Beförderung begossen wurde. Er legte sich zu seiner neun Jahre alten Tochter ins Bett, die aufschreckte, als ihr Vater sie berührte und mit "Schöne Frau" ansprach.

Bier, Wodka, Whiskey

Wäre er nüchtern gewesen, hätte sich der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu verantworten gehabt. Eigenen Angaben zufolge hatte er vor dem Übergriff fünf bis sechs Bier, eine halbe Flasche Wodka und mehrere Whiskey konsumiert. "Ich hatte einen kompletten Filmriss", versicherte er einem Schöffensenat. Er könne sich nicht erinnern, was zu Hause vorgefallen, zweifle die Angaben seiner Tochter aber "in keinster Weise an", wie Verteidiger Christian Temsch betonte.

Vor der Erörterung der Aussagen des im Vorfeld kontradiktorisch vernommenen Mädchens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Schülerin dürfte - wie später der Urteilsbegründung zu entnehmen war - die Version des Vaters insofern gestützt haben, als sie bestätigte, dieser hätte sich völlig anders als gewohnt verhalten und wäre ihr wie ein Fremder erschienen. Aus Basis dieser Darstellung und unter Zugrundelegung der vom Angeklagten genannten Alkoholmenge sei das Vorliegen einer vollen Berauschung "nicht auszuschließen", sagte Gerichtsmediziner Christian Reiter.

"Tragischer Zwischenfall"

Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren hielt der Senat eine Bewährungsstrafe in Verbindung mit einer unbedingte Geldbuße für tat- und schuldangemessen. Die Vorsitzende bezeichnete das inkriminierte Geschehen als "einmaligen tragischen Zwischenfall". "Ausnahmsweise" könne dafür "eine sehr geringe Strafe" verhängt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Der 34-Jährige will von dem Übergriff erst erfahren haben, nachdem das Mädchen die vom Angeklagten getrennt lebende Mutter informiert hatte und er angezeigt worden war. "Sie hat mir zuerst gesagt 'Papa, trink nie wieder was' und erzählt, dass ich sie versucht habe zu küssen", berichtete er. Dass mehr vorgefallen war, hätte ihn schockiert: "Ich hatte deswegen Selbstmordgedanken. Wovon ich abgekommen bin, weil das meiner Tochter auch nicht weiterhilft." Seit der Anzeige ist der Kontakt zwischen Vater und Tochter abgebrochen.