Nach einem Überfall auf eine Innsbrucker Bank im Jänner sind zwei Italiener am Dienstag am Landesgericht zu je acht Jahren Haft verurteilt worden. Am 11. Jänner soll einer der beiden eine Faustfeuerwaffe bei sich gehabt und damit gedroht haben. Zudem wurde einer der Bankangestellten durch einen Faustschlag leicht im Gesicht verletzt. Die Schuldsprüche waren vorerst nicht rechtskräftig.

Nichts zu den Vorwürfen gesagt

In seiner Urteilsbegründung bewertete der Richter vor allem die Tatsache als erschwerend, dass die beiden Italiener im Alter von 43 und 49 Jahren einschlägig vorbestraft sind und sich nicht reumütig zeigten. Einer der Angeklagten hatte sich während der gesamten Verhandlung allen Fragen verweigert und nichts zu den Vorwürfen gesagt. Sein Kompagnon hatte sich nicht schuldig bekannt.

Dieser Angeklagte gab anfänglich zwar an, zu dem Zeitpunkt in Innsbruck gewesen zu sein, meinte aber, er habe "nichts mit dem Banküberfall zu tun." Er und sein Landsmann hätten sich lediglich die Stadt ansehen wollen und seien eigentlich auf der Durchreise nach München gewesen. Er wisse nicht einmal, wo sich die überfallene Bank befinde.

Unsicherheiten hatte es vor allem wegen der Sprache der beiden Italiener gegeben. Sämtliche Zeugen waren sich einig, dass im Zeitraum des Banküberfalls, der kaum eine Minute gedauert haben soll, nicht italienisch, sondern "eine Sprache Richtung Ostblock" gesprochen wurde.

Weiters konnte die Echtheit der Waffe aufgrund der Videoaufzeichnungen nicht eindeutig festgestellt werden. Eine Zeugin gab an, dass die Waffe wie ein "Plastik-Glump" ausgesehen habe. Keiner der Zeugen konnte darüber hinaus die Täter eindeutig identifizieren, zumal diese die "Schals nach oben gezogen und die Kappen ins Gesicht" gezogen hatten, wie der Staatsanwalt es beschrieb.

Übereinstimmung mit Überwachungsvideo

Der Ankläger erklärte in seinem Schlussplädoyer, die Beschuldigten hätten eine "professionelle Vorgehensweise" und eine "eindeutige Arbeitsteilung" an den Tag gelegt. Die Stückelung des sichergestellten Geldes habe außerdem weitestgehend mit der Raubsumme in Höhe von 31.000 Euro übereingestimmt.

Den Einwänden der Verteidigung, dass keine DNA festgestellt wurde und keiner der Zeugen die Täter eindeutig identifizieren konnte, fanden im Urteil keine Berücksichtigung. Es gab laut dem Richter "keinen Zweifel an der Täterschaft". Die Übereinstimmung mit dem Überwachungsvideo sei gegeben. Der Täter auf dem Video sei außerdem ebenso Linkshänder wie einer der Angeklagten. Ausgeforscht wurden die beiden Angeklagten letztlich unter anderem aufgrund eines weiteren Überwachungsvideos, das sie vor der Filiale einer Fastfood-Kette zeigte.

Neben dem Überfall in der Tiroler Landeshauptstadt dürften noch weitere Taten auf das Konto der Verdächtigen gehen. Die beiden Männer sollen Anfang Dezember 2016 eine Bank und kurz vor Weihnachten eine Tankstelle in der Schweiz überfallen haben. Bei dem ersten Überfall blieb es jedoch laut Polizei beim Versuch - die automatische Schließung der Kassen in der Bank soll einen erfolgreichen Coup verhindert haben.