Ein Geschworenensenat sprach den Mann mit 5:3 Stimmen des versuchten Mordes schuldig. Die Frage, ob der Angeklagte aus Notwehr oder Putativnotwehr gehandelt habe, wurde mit 7:1 Stimmen verneint.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt und der Verteidiger des 24-Jährigen gaben keine Erklärung ab. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten berücksichtigt sowie der Umstand, dass es beim Versuch geblieben sei. Auch, dass das Opfer den Angeklagten wiederholt provoziert habe, stellte für das Gericht einen Milderungsgrund dar. "Erschwerend war kein Umstand", stellte die Vorsitzende des Geschworenensenates, Richterin Birgit Falb, fest. Aufgrund des Überwiegens der Milderungsgründe habe man auch das Mindeststrafmaß von zehn Jahren unterschreiten können.
Streit eskalierte
In einer Unterkunft für Asylwerber in Eisenstadt war im Jänner ein Streit zwischen zwei Asylwerbern eskaliert. Dabei hatte ein 24-jähriger Iraner auf einen 26-jährigen Mitbewohner eingestochen. Der Mann musste sich heute, Dienstag, wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat verantworten. Dabei gab der 24-Jährige zu, zugestochen zu haben. Er bestritt jedoch den Tötungsvorsatz.
In dem Asylwerberheim, wo Beschuldigter und Opfer lebten, war eine dreistellige Zahl von Personen untergebracht - das sei eine fürs Burgenland relativ große Unterkunft, meinte Staatsanwalt Roland Koch. Im Zimmer, wo es zu der Bluttat kam, wohnten vier Männer. Für die Betroffenen sei das "keine ganz angenehme Situation: Da kann es schon einmal zu kleinen Konflikten oder Auseinandersetzungen kommen, wenn man auf so kleinem Raum zusammenlebt."
Viermal zugestochen
Dies alles seien jedoch "Lappalien" gewesen im Vergleich zu dem Vorfall am 30. Jänner: Der 24-Jährige habe dem 26-Jährigen dabei mit einem Küchenmesser mit 31 Zentimeter langer Klinge viermal "mit großer Wucht" in den Rücken gestochen, führte Koch aus. Als das Opfer bereits am Boden gelegen sei, habe der 24-Jährige noch einen Stich in Richtung Kopf geführt, den das Opfer habe abwehren können. Dabei habe der 26-Jährige eine Verletzung erlitten.
Das Messer traf die Lunge, durch den Stich sei der Brustraum eröffnet worden, es kam zu massiven Blutungen, erläuterte der Staatsanwalt. Man könne von Glück sprechen, dass das Opfer nicht verstorben sei. Hätte einer der Stiche ein paar Zentimeter näher zum Herzen geführt, "dann haben wir keinen versuchten, sondern einen vollendeten Mord".
Sein Mandant sei "grundsätzlich geständig, was die vier Stiche betrifft", sagte der Verteidiger des 24-Jährigen. Zum fünften, versuchten Stich sei der 24-Jährige nicht geständig. Der Angeklagte habe den 26-Jährigen nicht töten wollen: "Er wollte ihn verletzen." Es handle sich daher um absichtliche schwere Körperverletzung.
Über Monate hinweg provoziert
Das spätere Opfer habe den Angeklagten, der eigentlich "ein guter Junge" sei, ständig provoziert - "und das über mehrere Monate hinweg", sagte der Verteidiger. Der 24-Jährige sei unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden: "Er hat sich das alles gefallen lassen." Der 26-jährige Mitbewohner sei hingegen nach Vorfällen aus einem anderen Heim nach Eisenstadt verlegt worden. Danach habe sich offensichtlich die ganze Aggressivität des Mannes auf den 24-Jährigen konzentriert.
Es stimme, dass er seinem Mitbewohner Messerstiche "verpasst" habe, sagte der 24-jährige Angeklagte bei seiner Befragung durch den Geschworenensenat. "Aber nicht mit einer Absicht dahinter", fügte er hinzu. Er habe sich vor dem 26-Jährigen gefürchtet, weil dieser öfter Schlägereien ausgetragen habe. Am Tattag sei die Situation eskaliert, er habe vor lauter Angst die Kontrolle über sich verloren.
Streit um Geld
An diesem Tag habe es dreimal eine verbale Auseinandersetzung gegeben, schilderte der Angeklagte: Einmal sei es um Geld gegangen, das ihm der Mitbewohner schuldete. Dann habe er den Kühlschrank geöffnet und der 26-Jährige sich gestört gefühlt und zu schimpfen begonnen. Und schließlich sei er auch noch wüst beschimpft worden, weil er Sauce geholt habe.
Der 26-Jährige habe danach das Zimmer verlassen und sei, mit einer Decke und sehr aufgeregt, zurückgekommen. "Du lässt mich nicht schlafen", habe er gesagt, ihn am Kragen gepackt und ihm mit der Faust gedroht.
Der Mitbewohner habe ihn dann aufgefordert, mit nach draußen zu kommen. "Er hat gesagt, dass er es mir zeigen wird", schilderte der Angeklagte. Er selbst sei sehr aufgeregt gewesen, habe das Messer genommen und hinausgehen wollen zum Büro der Betreuer, worauf sich der 26-Jährige ihm in den Weg gestellt habe..
"Ich war so ängstlich"
"Ich war so ängstlich, ich wusste nicht, was ich tue", sagte der 24-Jährige. Er habe den Mitbewohner zur Seite ziehen wollen, aber "er ist nicht weggegangen". Dabei habe er ihn "von hinten mit dem Messer erwischt". "Ich hatte nicht die Absicht, ihn zu verletzten", beteuerte der Angeklagte. Hätte er den anderen töten wollen, dann hätte er von vorne zugestochen. Die Stiche trafen das Opfer, das eine Daunenjacke trug, in den Rücken.
Dies sei das erste Mal gewesen, dass ihn der andere am Kragen gepackt habe. "Ich hatte Angst. Ich kann das nicht erklären, warum ich das gemacht habe", sagte der 24-Jährige.
"Dass der Zeuge (ein weiterer Mitbewohner, der sich im Raum befand, Anm.) und das Opfer das anders schildern - das ist ihnen klar?" hielt ihm Staatsanwalt Roland Koch vor: "Die sagen beide, dass das Opfer mit dem Rücken zu ihnen und mit der Brust zum Spind gewandt gestanden ist. Sie haben ihn (den 26-Jährigen, Anm.) in den Rücken gestochen." Der 26-Jährige sei ihm gegenübergestanden, beteuerte der 24-Jährige.
Es stimme, dass er seinem Mitbewohner Messerstiche "verpasst" habe, sagte der 24-jährige Angeklagte bei seiner Befragung durch den Geschworenensenat. "Aber nicht mit einer Absicht dahinter", fügte er hinzu. Er habe sich vor dem 26-Jährigen gefürchtet, weil dieser öfter Schlägereien ausgetragen habe. Am Tattag sei die Situation eskaliert, er habe vor lauter Angst die Kontrolle über sich verloren.
An diesem Tag habe es dreimal eine verbale Auseinandersetzung gegeben, schilderte der Angeklagte: Einmal sei es um Geld gegangen, das ihm der Mitbewohner schuldete. Dann habe er den Kühlschrank geöffnet und der 26-Jährige sich gestört gefühlt und zu schimpfen begonnen. Und schließlich sei er auch noch wüst beschimpft worden, weil er Sauce geholt habe.
Der 26-Jährige habe danach das Zimmer verlassen und sei, mit einer Decke und sehr aufgeregt, zurückgekommen. "Du lässt mich nicht schlafen", habe er gesagt, ihn am Kragen gepackt und ihm mit der Faust gedroht.
Der Mitbewohner habe ihn dann aufgefordert, mit nach draußen zu kommen. "Er hat gesagt, dass er es mir zeigen wird", schilderte der Angeklagte. Er selbst sei sehr aufgeregt gewesen, habe das Messer genommen und hinausgehen wollen zum Büro der Betreuer, worauf sich der 26-Jährige ihm in den Weg gestellt habe..
"Ich war so ängstlich, ich wusste nicht, was ich tue", sagte der 24-Jährige. Er habe den Mitbewohner zur Seite ziehen wollen, aber "er ist nicht weggegangen". Dabei habe er ihn "von hinten mit dem Messer erwischt". "Ich hatte nicht die Absicht, ihn zu verletzten", beteuerte der Angeklagte. Hätte er den anderen töten wollen, dann hätte er von vorne zugestochen. Die Stiche trafen das Opfer, das eine Daunenjacke trug, in den Rücken.
Dies sei das erste Mal gewesen, dass ihn der andere am Kragen gepackt habe. "Ich hatte Angst. Ich kann das nicht erklären, warum ich das gemacht habe", sagte der 24-Jährige.
"Dass der Zeuge (ein weiterer Mitbewohner, der sich im Raum befand, Anm.) und das Opfer das anders schildern - das ist ihnen klar?" hielt ihm Staatsanwalt Roland Koch vor: "Die sagen beide, dass das Opfer mit dem Rücken zu ihnen und mit der Brust zum Spind gewandt gestanden ist. Sie haben ihn (den 26-Jährigen, Anm.) in den Rücken gestochen." Der 26-Jährige sei ihm gegenübergestanden, beteuerte der 24-Jährige.
"Sie müssen mir erklären, warum sie ihn nicht zur Seite gestoßen, sondern viermal hingestochen haben", stellte Koch fest. "Ich habe ihn zur Seite gezogen, aber er hat sich nicht bewegt. Er ist nicht weggegangen", blieb der Angeklagte bei seiner Darstellung. Darf man im Iran so einen Konflikt lösen?", wollte der Staatsanwalt wissen. "Natürlich nicht", erwiderte der 24-Jährige. Es sei aber dort auch nicht erlaubt, jemanden, mit dem man im Zimmer wohne, zu beschimpfen und zu bedrohen.
"Er ist nicht weggegangen"
"Sie müssen mir erklären, warum sie ihn nicht zur Seite gestoßen, sondern viermal hingestochen haben", stellte Koch fest. "Ich habe ihn zur Seite gezogen, aber er hat sich nicht bewegt. Er ist nicht weggegangen", blieb der Angeklagte bei seiner Darstellung. Darf man im Iran so einen Konflikt lösen?", wollte der Staatsanwalt wissen. "Natürlich nicht", erwiderte der 24-Jährige. Es sei aber dort auch nicht erlaubt, jemanden, mit dem man im Zimmer wohne, zu beschimpfen und zu bedrohen.