Im Jahr 2013 wurde Ulrike Prunthaller, Dressurreiterin aus Oberösterreich, für neun Monate von Turnieren gesperrt, außerdem musste sie 4000 Euro Strafe bezahlen. Grund für die Sperre und Geldstrafe waren der Einsatz von schmerzhaften und illegalen Trainingsmethoden. "Solche Trainingsmethoden sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen, sie sind zu verabscheuen, sie haben den Pferden erhebliche Schmerzen, Leiden und große Angst zugefügt", argumentierte Richterin Angelika May damals. Hauptgrund war ein Elektroschocker, der im Stall sichergestellt werden konnte. "Niemand konnte uns erklären, was dieser Elektroschocker im Reitstall verloren hatte", erklärte May.
Damit war die Causa aber nicht geschlossen, im Gegenteil. Prunthaller klagte am 20. August 2013 gegen den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) auf Schadenersatz. 70.000 Euro wollte Prunthaller sowie die Aufhebung der Urteile des Tiroler Pferdesportverbandes. Die Klage wurde im Jänner 2017 vom Landesgericht für Zivilrechtsachen in Wien in allen Punkten abgewiesen und die Klägerin zum Kostenersatz des gesamten Verfahrens verpflichtet - immerhin mehr als 36.000 Euro. Gegen dieses Urteil hatte die Oberösterreicherin berufen - diese Berufung wurde nun vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.
Prunthaller kann innerhalb der nächsten vier Wochen eine außerordentliche Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien erheben.