Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Dienstag ein 24-jähriger Tschetschene wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der Ausbildung für terroristische Zwecke verantworten. Der Syrienheimkehrer wurde von einem Schöffensenat zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Begeisterung für Jihad währte nicht lange

Der Angeklagte wies vor Gericht alle Vorwürfe zurück. 2013 reiste der junge Mann für 18 Tage in die Fremde, zunächst nach Istanbul, dann nach Syrien. Den Entschluss hatte der 24-Jährige gefasst, weil er Probleme mit seiner Familie hatte, so seine Aussage vor Gericht. Zunächst verbrachte er einige Tage bei einem Bekannten, dann fand er sich in einem Ausbildungslager der terroristischen Gruppierung Junud Ash-Sham ein.

Dort zeigte ihm ein Ausbildner, wie man mit einem Sturmgewehr, Marke Kalaschnikow, umgeht. Die Waffe habe er nur "zum Ausprobieren" in den Händen gehalten. Er habe allerdings nie damit geschossen, noch habe er den Umgang damit gelernt, gab der 24-Jährige an. Die Begeisterung für den Jihad währte nicht allzu lange, der Mann reiste nach kurzer Zeit wieder nach Österreich. Als eine Person verletzt wurde, habe er bemerkt, dass er "in etwas Schlechtes hineingerutscht sei".

Bei Polizei noch mehr gestanden

Vor Gericht versuchte der Mann sein Interesse für den "Heiligen Krieg" herunter zu spielen. Er sprach von Dummheit und Neugierde. Wo er genau war und ob er überhaupt bei einer terroristischen Vereinigung gewesen sei, habe er nicht gewusst. Die Schießübungen, die Kontakte zu erfahrenen Kämpfern, Bilder auf seinem Handy, die ihn gemeinsam mit einem Freund in Kampfausrüstung und mit Waffe zeigten sowie 260 Kampflieder und Videos - das alles beschönigte er. Bei einer polizeilichen Einvernahme im Jahr 2016 hatte der Angeklagte noch viel mehr zugestanden, wandte die Staatsanwaltschaft ein. Da sei er unter Druck gestanden, habe alles nur beenden wollen, sagte er am Dienstag zu seiner Verteidigung.

Der Schöffensenat hielt die vom Angeklagten präsentierte neue Version für unglaubwürdig und sprach den 24-Jährigen anklagekonform schuldig. Sein jugendliches Alter, seine Unbescholtenheit und der Umstand, dass er freiwillig wieder nach Österreich zurückgekehrt war, wurden ihm dabei als mildernd angerechnet. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil, 24 Monate Haft, acht davon unbedingt, ist nicht rechtskräftig.