Die Angeklagte (50) soll Mitte Oktober des vergangenen Jahres eine 83-Jährige in ihrer Wohnung in Wörgl überfallen und dabei durch Fußtritte gegen den Kopf schwer verletzt haben. Das Opfer ist rund drei Wochen später im Krankenhaus verstorben.

Die Pensionistin erlag letztendlich einem Herzinfarkt. Laut Staatsanwältin lautet die Anklage auf versuchten Mord, weil nicht bewiesen werden könne, dass die Kopfverletzungen ursächlich für den Tod der Frau waren.

Da die 50-jährige Serbin bereits seit mehreren Jahren unter Sachwalterschaft stehe und ein Gutachten ihr die Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt abspreche, stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Unterbringung der Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Beschuldigte räumte vor dem Geschwornengericht zwar ein, in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein und auch Schmuck und ein Parfum gestohlen zu haben, töten habe sie die 83-Jährige jedoch nicht wollen, beteuerte die Serbin.

In der Wohnung sei es zu einem Streit gekommen, woraufhin die Pensionistin mit Handtaschen nach ihr geschlagen habe. "Die Frau ist dabei zu Boden gestürzt und hat sich am Kopf verletzt", verteidigte sich die 50-Jährige. Als die Polizei, die kurz zuvor von der 83-Jährigen alarmiert worden war, vor der Tür stand, sei sie in Panik geraten. "Weil ich sehen wollte, ob die Frau noch lebt, habe ich mit meinem Fuß gegen ihren Kopf gestoßen", sagte die Beschuldigte. Daraufhin habe sie über den Balkon die Wohnung verlassen.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Eröffnungsplädoyer jedoch von sechs "massiven Tritten" gegen den Kopf. Auf den Stiefletten der Angeklagten hätte man später Spuren des Opfers gefunden, erklärte die öffentliche Anklägerin. Die Verteidigerin strich die Unzurechnungsfähigkeit ihrer Mandantin hervor. "Sie leidet unter einer affektiven, bipolaren Psychose und Angststörungen", meinte die Rechtsanwältin. Die Angeklagte habe die 83-Jährige sicher nicht töten wollen.

Die Seniorin hatte am Abend des 11. Oktober 2016 bei der Polizei angerufen und gemeldet, dass sich eine Frau in ihrer Wohnung befinde und sich eingesperrt habe. Als die Beamten eintrafen, fanden sie die Wohnung versperrt vor, nahmen aber schwere Atemgeräusche hinter der Tür wahr. Sie stiegen dann über den Balkon in die ebenerdige Wohnung ein und entdeckten das Opfer mit einer blutenden Kopfverletzung am Boden liegend.

Bevor die Polizisten eintrafen, hatte ein Zeuge beobachtet, wie eine Unbekannte die Wohnung der Pensionistin über den Balkon verlassen hatte. Im Zuge der Fahndung wurde rund zwei Stunden später die 50-Jährige festgenommen.

Laut Psychiater "schwere seelische Störung"

Im Prozess gegen eine 50-Jährige nach einem tödlichen Überfall in Wörgl attestierte der Psychiater der Angeklagten eine "schwere seelische Störung". Zudem habe die Beschuldigte eine fehlende Einsicht bezüglich ihrer Erkrankung, weshalb sie die notwendigen Medikamente nicht einnehmen würde. Dadurch könnten in Zukunft schwere Gewalttaten durch die Serbin nicht ausgeschlossen werden.

"Man kann die Angeklagte jetzt nicht in die Freiheit entlassen und sich selbst überlassen", meinte der Gutachter auf Nachfrage des vorsitzenden Richters. Bei der Beschuldigten würde eine Kombination von mehreren ungünstigen Faktoren vorliegen. "Und bei dieser Kombination kommt es zu einer gewissen Gefährdung", erklärte der Psychiater.

Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte bei seiner Untersuchung des Opfers "zumindest sechs unterschiedliche Einwirkungen auf den Kopf" fest. Diese könnten beispielsweise durch den Stöckel eines Schuhs zugefügt worden sein, meinte Rabl. Letztendlich verstorben war die Pensionistin jedoch an einen Herzinfarkt. "Die Frau hätte auch ohne diesen Vorfall zum selben Zeitpunkt versterben können", erklärte der Gerichtsmediziner.

Trotzdem seien die Verletzungen per se aber auch lebensgefährlich gewesen, so Rabl auf Nachfrage der Staatsanwältin. Es wären auf jeden Fall schwere gravierende Dauerfolgen geblieben. Zudem müssen die Tritte mit "massiver Wucht" durchgeführt worden sein, betonte der Gerichtsmediziner. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

Geschworene zogen sich zur Beratung zurück

Im Prozess gegen eine 50-Jährige nach einem tödlichen Überfall in Wörgl haben sich die Geschworenen am frühen Dienstagnachmittag zur Beratung zurückgezogen. Staatsanwältin Erika Wander verwies in ihrem Schlussplädoyer auf Widersprüche zwischen den Aussagen der Angeklagten und dem gerichtsmedizinischen Gutachten.

"Drei Mal mit dem Fuß gegen den Kopf stupsen, wie die Angeklagte angab, erklären das schwere Verletzungsbild, das laut Gutachten vorlag, nicht", meinte Wander. Die schweren Verletzungen des Opfers würden zeigen, mit welcher inneren Intention die Beschuldigte gehandelt habe. "Wenn ich auf eine am Boden liegende Person dermaßen eintrete, nehme ich in Kauf, dass diese Person stirbt", betonte die Staatsanwältin. Zudem sei die Serbin dem psychiatrischen Gutachten zufolge sehr wohl in der Lage gewesen, ihre Taten zu erfassen, sagte Wander in Richtung der Geschworenen.

Dem entgegnete die Verteidigerin in ihrem Schlussplädoyer, dass es ihrer Mandantin nicht möglich sei, sich an einen klaren Plan zu halten. "Sie hat das Opfer nicht besucht, um ihr Böses zu tun", betonte die Rechtsanwältin. Zudem sei es keineswegs bewiesen, dass die Verletzungen zum Tod der Pensionistin geführt hätten.