Probleme mit dem Bundesheer haben einem 22-jährigen Wiener am Freitag am Landesgericht für Strafsachen eine Vorstrafe eingebracht. Der Bursch hatte zunächst dem Einberufungsbefehl keine Folge geleistet. Später erschien er regelmäßig nicht bzw. nur kurz zum Dienst, ehe er sich auf Dauer absetzte.
Richter Wilhelm Mende verhängte über den jungen Mann wegen Nichtbefolgung der Einberufung, unerlaubter Abwesenheit und Desertion nach dem Militärstrafgesetz eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Diese wurden dem bisher unbescholtenen Burschen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Auf Studium konzentriert"
Der Angeklagte hätte am 4. Juli 2016 einrücken sollen. In der Maria-Theresien-Kaserne wartete man allerdings vergeblich auf sein Erscheinen. "Es ist mir leider komplett entfallen. Ich war auf mein damaliges Studium konzentriert. Ich hab' den Termin komplett aus dem Kopf verloren", machte der 22-Jährige nun geltend. Als ihm dieser wieder einfiel, habe er sich "schnellst möglich" zur Kaserne begeben, versicherte er.
Das war am 17. November (sic, Anm.). Er sei als Grundwehrdiener grundsätzlich motiviert gewesen, fürs morgendliche Zuspätkommen ("Ich hab' mich mit der Zeit und dem Aufstehen schwergetan") aber "doppelt bestraft" worden und habe ein "Eingeengtheitsgefühl" bekommen, berichtete der Bursch. Deswegen zeigte er sich am 6., 9., 13., 14., 20., 21, 22. und 23. Dezember nur kurz oder gar nicht.
Ab Weihnachten blieb er bis zum 16. Jänner überhaupt verschwunden. "Ich hab' mich ans Alltagsleben gewöhnt gehabt", rechtfertigte er sich. Den Heiligen Abend habe er mit der Familie verbracht, Silvester mit Freunden gefeiert: "Da musste ich niemandem Rechenschaft ablegen, konnte hingehen wo ich wollte, Freiheiten genießen."
Über Zaun gekraxelt
Nach seiner Rückkehr zum Dienst hielt es den Grundwehrdiener nicht lange am Kasernengelände. Noch am 16. Jänner kraxelte er über einen Zaun und war dahin. Am 24. Februar wurde der 22-Jährige von der Polizei aufgegriffen, festgenommen und in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. In U-Haft wurde er nicht genommen, der Haftrichter erteilte ihm die Weisung, sich binnen drei Tagen in seiner Kaserne einzufinden. Dazu kam es dann nicht mehr. Das Bundesheer hatte den Burschen zwischenzeitlich per Bescheid vorerst entlassen, "weil Sie kiffen", wie Richter Mende zusammenfassend darlegte.
"Mir ging's nicht darum, mich auf Dauer zu entziehen. Ich konnte einfach persönlich nicht mehr dortbleiben", gab der Angeklagte zu Protokoll. Für den Richter lag ein "schweres Vergehen" vor, wie er in der Urteilsbegründung betonte. Deswegen bedürfe es einer Freiheitsstrafe. Der 22-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Erledigt hat sich das Thema Bundesheer für den Burschen nicht. Am 15. November soll er wieder in der Maria-Theresien-Kaserne einrücken - offenbar geht man beim Heer davon aus, dass er bis dahin seinen Cannabis-Konsum in den Griff bekommen wird. "Ich werden zum neuen Termin pünktlich antreten", versprach der 22-Jährige. Denn er "gehe davon aus, dass ich mich gebessert habe und weiter bessern werde."